Sperrzeit wegen Eigenkündigung und Krankheit

  • Hallo,


    bei mir ist alles ein wenig komplizierter. Ich habe zum 31.03. mein Arbeitsverhältnis gekündigt. Durch die ganzen Ostertage etc bin ich erst am morgen des 06.04. aufs Arbeitsamt gekommen. Dass ich dadurch insgesamt 13 Wochen ab dem 06.04. gesperrt bin ist mir bewusst.


    Zu allem Überfluß habe ich mir am nachmittag dem Mittelfuß gebrochen.


    In der Sperrzeit kann man ja ALGII beantragen was aber dann um 30 % gekürzt wird wenn ich mich richtig informiert habe. Ist es richtig dass ich das ALGII nochmal beantragen muss. Also erst wenn ich aufm Amt war läuft die Zeit dafür? Das Problem ist ich wohne aufm Land und die ganzen Wege sind mit nem gebrochenen Fuß nicht so einfach zurückzulegen.


    Ich konnte auch den Antrag für das ALGI noch nicht abgeben weil das Arbeitsamt was für die Antragsannahme zuständig ist nicht das gleiche ist wie das bei dem ich mich Arbeitslos gemeldet habe. Die 45 km einfach zum anderen Amt konnte ich bisher nicht zurücklegen.


    Was ist eigentlich durch die Krankheit?


    Hab ich da irgendwelche Nachteile? Kann ich ALGII auch ohne persönlich vorstellig zu werden beantragen?