Mit freundin zusammenziehen

  • hi bin Alex 23 jahre alt wohne seit 1nem jahr nicht mehr bei meiner mutter sondern in meiner eigenen 1 Raumwohnung beziehe Alg2
    ich habe seit neuem eine Freundin in Frankfurt sie hat eine 3 Raum Wohnung und ein 2 Jahre altes Kind kriegt unterhalt von 2oo € sie verdient 2700€ Brutto und hat netto ca. 1700€ werde offiziell mit ihr in ihre wohnung ziehen mit oder ohne dem scheiss ArgeAmt zustimmung eine meiner fragen ist ob § 7 Abs. 3 Nr. 3c SGB II noch aktuell ist ob es also wirklich stimmt das sie ein jahr nicht zu irgendeiner kostenübernahme von mir gezwungen ist übernimmt die arge wenn ich einzieh die kosten für meine Alte unterkunft die 3 monate bis meine Wohnungskündigungsfrist fertig ist ? oder zahlen sie mir dann nichts wie verhält es sich mit meinem hartz4 was mir bis dahin zustand frieren sie es ein weil ich mit ihr in ihre wohnung ziehe oder wie oder wat und zahlt mir die Arge weiterhin meine Renten und Krankenvesicherung bitte um Antwort


    Mit freundlichen Grüßen


    Alex


    *bin nicht so versiert mit Groß und Kleinschreibung sowie Komma und Punkt xD sorry*

  • Normalerweise könntet ihr das Zusammenziehen auf Probe angeben.In diesem Fall würdest du einen Teil der Miete und deine Leistung auf ein Jahr weiterbekommen.Da aber deine Freundin ein Kind hat versuchen die Argen immer eine BG zu unterstellen da ein Kind wenn auch nicht gemeinsames im Haushalt lebt.

  • Hallo,


    sowie du bei der Freundin wohnst, muss sie dich unterhalten. Ihr Einkommen scheint dafür ausreichend. Entsprechend hast du dann keinen Anspruch mehr auf Übernahme der Wohnkosten, Kranken- und Rentenversicherung. Details dazu kannst du mit deinem Berater besprechen, der unter dem Aspekt der Kostenersparnis ggf. eine Lösung findet, die vom Regelweg abweicht.


    Viele Grüße,
    Joachim