Wenn ich in Deutschland lebe. Weiss jemand ob der Vater meiner Tochter, der in Grossbritannien (er ist Brite) gut verdient mir Unterhalt zahlen muesste? Und ob, falls er das nicht taete, ich Anspruch auf U-Vorschuss haette und wieviel das waere f. ein 2-jaehriges Kind.
Danke Euch.
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als eu-bürger steht einer unterhaltspflicht nichts im wege. diese wird man ggf. durch die europäische gerichtsbarkeit leicht durchsetzen können. er lebt ja nicht in raratonga.
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So einfach ist es leider nicht. England gehoert nur teilweise zur EU - Die Briten haben etliche Abkommen nicht unterzeichnet. Es ist sehr schwer so etwas von Deutschland aus einzuklagen. Er koennte behaupten er habe keinen Job mehr und und und... es gibt etliche Moeglichkeiten dem ganzen auszuweichen und dann muss alles in Deutsch uebersetzt werden wenn er ueberhaupt noch Auskunft ueber sich ausgibt. Er koennte einfach aufhoeren zu zahlen und leider erwarte ich das auch. -
stimmt, dass die Briten da mal wieder eine außnahme machen, wusste ich nicht:
http://ehescheidung.wordpress.com/2009/08/03/eu-keine-grenzen-bei-der-durchsetzung-von-unterhalt/
unterhaltsvorschuß:
Auch der Unterhaltsvorschuss für Kinder getrennt lebender Eltern wird 2010 angehoben, von 117 Euro auf 133 Euro für Kinder bis fünf Jahre und von 158 Euro auf 180 Euro für die 6- bis 11-Jährigen
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Danke, sehr interessanter Artikel.
Glaubst Du ich haette dann ueberhaupt Anspruch auf Unterhaltsvorschuss? Denn das waeren ja Schulden f. meinen Exmann an den Deutschen Staat. Das geht dann bestimmt nicht oder? -
Unterhaltszuschuss bekommst du mir sicherheit denke ich!!!!
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hier noch eine kleine Hilfe;-)
Wer erhält Unterhaltsvorschuss (UVG)?
Anspruch auf Unterhaltsvorschuss (UVG) hat, wer in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und wer bei einem allein erziehenden Elternteil lebt, der ledig, verwitwet, geschieden oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt, und wer vom anderen Elternteil nicht, nicht ausreichend oder nicht regelmäßig Unterhalt erhält und wer das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.Ausländischen Kindern werden UVG – Leistungen gezahlt, wenn sie selbst oder ihr alleinerziehender Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung besitzen. Kein UVG erhält, wer nur im Besitz einer Aufenthaltsbefugnis oder Aufenthaltsbewilligung ist. Der Elternteil ist nicht alleinerziehend, wenn er verheiratet ist und nicht dauernd getrennt lebt oder wenn er unverheiratet mit dem anderen Elternteil zusammenlebt. Die Höhe der Leistungen nach dem UVG ist dem § 2 des UVG zu entnehmen und wird seit 2008 nicht mehr nach Regelsätzen festgelegt.
Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss ?
Nach Abzug des Kindergeldes von der Mindestunterhaltsleistung ergeben sich folgende Unterhaltsvorschuss-Beträge :für Kinder von 0 – 5 Jahren monatlich 117,00 €
für Kinder von 6 – 11 Jahren monatlich 158,00 € -
Danke Dir,
ich wuerde so gerne das bloede Hartz IV umgehen, deshalb war mir das sehr wichtig, aber selbst wenn ich nen "Mini-Job" finden wuerde, waere es sehr schwierig, denn der Unterhaltsvorschuss ist nicht gerade sehr viel... aber besser als nichts . Mal sehen wie alles wird. -
ich drück dir die daumen das alles gut wird ,keiner der ein fünkchen normal tickt bezieht gern hartz 4
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