Hallo Leute,
ich habe von der Bundesagentur für Arbeit eine Einladung zur Arbeitsmarkt- und Ausbildungsbörse in unserer Stadthalle bekommen, natürlich mit dem Zusatz: Das ist eine Einladung nach § 59 SGB II in Verbindung mit § 309 SGB III .. blabla .. und einer Rechtsfolgenbelehrung.
nun meine ich schon mal gelesen zu haben, das man so einer Einladung/Massenrekrutierung zu Zeitarbeitsmessen - nix anderes wird das sein - nicht Folge leisten muss? und keine sanktionsbewährte Eingliederungsmaßnahme oder ein Termin ist, der mit einem Meldeversäumnis oder Sanktionierung belegt werden könnte.
Weiß jemand da genaueres? Macht es Sinn dagegen einen Widerspruch zu formulieren - ich denke ja -oder gibts da eventuell sogar schon eine Vorlage?
Danke erstmal