Hallo, ich benötige mal Infos über eine Titeländerung. Und zwar folgendes dazu:
Mein Freund, seit einigen Jahren geschieden und Unterhaltspflichtig für zwei Kinder aus dieser Ehe, möchte gerne den Unterhaltstitel auf sein Einkommen anpassen lassen.
Er hat in den vergangenen Jahren den Unterhalt für die Kinder immer voll geleistet, manchmal auch mehr, hat dieses auch in Zukunft vor. Doch seit Herbst ist er nicht mehr in Arbeit, um seine Chancen auf den Arbeitsmarkt zu verbessern geht er zur Meisterschule. Da er nur geringes BAföG bekam stellte er Anfang des Jahres bei Gericht Antrag den Titel für die Zeit der Meisterschule herabzusetzten, leider ohne Reaktion des Gerichtes bis heute. Nun lässt seine geschiedene Frau ihm jeden Monat erneut die Konten sperren, obwohl er den titulierten Unterhalt zahlt, zwar innerhalb des Monats verspätet, aber voll.
Wie gesagt nach Beendigung der Meisterschule ist er wieder in Arbeit und würde sofort wieder voll zahlen, es geht nur um die Zeit bis dahin. Er lebt ohnehin zur Zeit unter dem Existenzminimum, das kann er so garnicht schaffen bis zum Jahresende. Anzumerken ist dann auch noch: Wir haben auch ein gemeinsames Kind und im Sommer kommt unser Zweites. Also müssen 4 Kinder versorgt werden.
Wie kann man am schnellsten für Klärung sorgen, wenn das Gericht sich nicht rührt??
An wen wendet man sich nun am Besten?
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Sie sind in Besitz eines Unterhaltstitels, auf dessen Basis der Kindesvater Kindesunterhalt zahlen muss. Dieser Unterhaltstitel kann, wenn sich die finanziellen oder persönlichen Verhältnisse des Kindesvaters erheblich ändern, natürlich abgeändert werden, jedoch nicht einfach so, sondern der Kindesvater muss darlegen, warum und in welcher Höhe der Unterhalt gemindert werden soll. Dies kann notfalls auch gerichtlich geklärt werden.
Sie sollten dem Kindesvater mitteilen, dass er Ihnen bitte mitteilen solle, aus welchen "jetzigen Lebensumständen" er eine Minderung des von ihm zu zahlenden Unterhalts ableitet, mit anderen Worten, Sie sollten ihn zur Auskunft über seine aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse auffordern. Solange der Kindesvater nicht klar darlegt, dass und in welcher Art sich seine Verhältnisse im Vergleich zu dem Zeitpunkt, als der Unterhaltstitel erlassen wurde, geändert haben, erklären Sie bitte keinen Unterhaltsverzicht, schon im Interesse Ihres Kindes nicht.
Sollte der Kindesvater die Auskunft erteilen und sich herausstellen, dass er mit seiner Forderung tatsächlich eine gewisse Berechtigung hat, dann können Sie mit ihm eine Vereinbarung über den Unterhalt schließen, in der auch stehen kann, dass er einen Teil des Unterhalts erst später bezahlen muss. Ich möchte Ihnen allerdings dringend raten, eine solche Vereinbarung nicht ohne einen auf das Familienrecht spezialisierten Anwalt zu schließen. Lassen Sie sich bitte auf überhaupt keine Neuregelung des Unterhalts ein, ohne sich vorher von einem Anwalt vor Ort ausführlichst beraten zu lassen. Der Kindesvater zahlt schon einen nur sehr geringen Unterhalt, eine noch weitere Reduzierung bedarf einer besonderen Begründung und könnte Ihnen im Verhältnis zu Ihrem Kind, dessen Interessen im Vordergrund stehen müssen, irgendwann einmal Schwierigkeiten bereiten.
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