Hallo
habe zu Geburtstag 300€ geschenkt (Überwiesen) bekommen, habe jetzt erfahren das man das als Einkommen angerechnet bekommt. Kann ich das rückwirkend ablehnen (zurück Überweisen). Ohne in größere Schwierigkeiten zugeraden.Überweisung ist ca. 3 Wochen her.
Hoffe jemand weis Rat. Danke im vorraus.
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nun ist das kind in den brunnen gefallen! aber wird die arge denn überhaupt im betreffenden zeitraum die kontoauszüge einsehen wollen? übrigens sind 50 euro freibetrag im jahr für zinsen oder bargeschenke.
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Hi,
leider ist das mit Geldgeschenken immer so eine Sache, gerade dann wenn man sie auch noch auf sein Konto einzahlt bzw. auf das Konto überwiesen bekommt!
Nach § 11 Absatz 1 Satz 1 SGB II :arrow: sind als Einkommen zu berücksichtigen, Einnahmen in Geld oder Geldeswert.Lass dich mal am besten ausführlich von einer unabhängigen Beratungsstelle :arrow: vor Ort informieren.
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Ach ja, das waren noch Zeiten, als der Lohn in der Tüte überreicht wurde, als es noch kein Konto gab.
Du hast vergessen zu erwähnen, daß deine Tante dir das geliehene Geld zurück gezahlt hat.
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