Anrechnung Firmenwagen bei Hartz 4

  • Hallo,
    ich bin leider auch in die Situation gerutscht, auf Hartz 4 angewiesen zu sein. Zur Situation;
    Ich bin über 60 jahre alt und Geschäftsführer und Alleingeschäftsführer einer GmbH, die derzeit mit mir nur 2 Beschäftigte hat. Aufgrund Krankheit und schlechter Auftragslage konnte ich mir kein Gehalt mehr bezahlen und musste Hartz 4 beantragen. Dies wurde für 3 Monate auch genehmigt (nach der langen Wartezeit von knapp 3 Monaten).
    Mein Folgeantrag für Nov-Dez-Januar , den ich rechtzeitig am 30.10.2009 stellte, wurde am 30.11.2009 abgelehnt - lapidare Begründung - ich hätte zu viel Einkommen - ein Berechnungsbogen war nicht vorhanden. Lediglich ein Zuschuss zum freiwilligen gesetzlichen KV Beitrag wurde genehmigt.
    Meinem Widerspruch vom 28.12.2009 wurde am 09.03.2010 aus "rein formellen Gründen in vollem Umfang entsprochen". Über den Antrag auf Weiterbewilligung müsste noch gesondert entschieden werden.!!??
    Zwischenzeitlich neuer Antrag für Februar März April.
    Nach telefonischem Protest Termin beim JobCenter am 22.03.2010 wurde zugesagt, den Antrag zügig zu bearbeiten. Im Gespräch vom 22.03.2010 wurde als Grund für die Verweigerung mündlich der Firmenwagen benannt, der angerechnet würde.


    Es stimmt, ich habe zwar einen Firmenwagen, den ich privat nutzen kann. Dieser wird regulär pauschal mit 1% für private Nutzung wie üblich versteuert, also Bruttoverdienst um z.b. 450,00€ rauf und dann netto wieder 450,00€ abziehen. Aber keinesfalls kann ich vom Firmenwagen abbeißen oder damit Ausgaben bestreiten.


    Ab März 2010 habe ich auf Leistungen nach SGB II verzichtet, da ich mein Einkommen wieder selbst erwirtschaften kann. Ich meine jedoch, dass mit für die Zeit von November bis Februar jedoch Leistungen zustehen.


    Meine Fragen sind:
    1.) ist die Anrechnung des Firmenwagens rechtens? Da ich im fraglichen Zeitraum kein Einkommen hatte, konnte ich damit nichteinmal fahren.
    2.) Ist ein Bescheid ohne Berechnungsbogen zulässig? Wie soll ich nachvollziehen warum der Antrag abgelehnt wird.
    3.) Sind die Jobcenter mit Selbständigen überforder?


    Seit 22.03.2010 keine Reaktion, kein Zeichen, kein Ergebnis– still ruht der See!


    PS: Falls ich nochmals auf SGB II angewiesen wäre, würde ich den Firmenwagen zurückgeben bzw. still legen, dann wäre diese Punkt sowieso erledigt.

  • Hallo Catweezle,


    der PKW ist zwar im Eigentum der GmbH, wird aber normalerweise von mir auch privat genutzt und wird deshalb pauschal mit 1% des Anschaffungswertes versteuert (übliches Prozedere). Wenn ich Gehalt beziehe, ist das auch völlig OK, aber wenn ich kein Gehalt beziehe, ist der Firmenwagen trotzdem auf der Gehaltsabrechnung aufgeführt, zb:
    Gehalt 0,00
    KFZ-Überlassng AN 450,00
    Steuer Brutto 450,00
    ./. KFZ-Nutzung 450,00
    Auszahlung 0,00


    Das JC argumentiert nun, der Betrag von 450,00 sei als Einkommen zu sehen!


    Ich bin etwas verblüfft, daß der Berechnunsgbogen erklärt wrden soll. Ein Berechnungsbogen ist eine Anlage zum Bescheid, in dem das Netto-Erwerbseinkommen und die Ansprüche aus Hartz 4 tabellarisch aufgeführt sind, somit kann man wenigstens vermuten, wo gestrichen wurde. Ein Bekannter, der Hartz 4 bezogen hatten, erhielt mit jedem Bescheid einen Berechnungsbogen, deswegen nahm ich an, das sei üblich.:confused:

  • Bei der 1 % Versteuerung eines Pkw ist das Nettogehalt immer niedriger, weil es ja versteuert werden muß, weil der Pkw privat genutzt wird, somit ein geldmäßiger Vorteil.
    Wenn jetzt steuertechnisch die 1 % im Lohnzettel stehen und das als Einkommen gerechnet wird, dann muß der SB frühmorgens schon ein Bier getrunken haben.
    Dieser Berechnungsbogen ist kein Formular, es muß aber im Bescheid genau aufgeführt werden, warum und weshalb gekürzt wurde.