Sarnierung

  • :( Meine Nichte und ihre 5 Jahre alte Tochter wohnt in einer von der ARGE genehmigte Wohnung, nun wird die Wohnung saniert und sie hat erfahren das die Miete neu berechnet wird.


    Meine Nichte hat schon mit der ARGE gesprochen und erfahren das die neue Miete nicht übernommen wird und das sie sich eine neue Wohnung suchen soll.


    Wie hat sie sich zu verhalten ( wann muß die jetzige Wohnung gekündigt werden, wird bis dahin die höhere Miete von der ARGE übernommen)????????????


    Ich freue mich über jeden Ratschlag und bedanke mich

  • Wenn die Miete erhöht wird bekommt Sie nur das maximum an Leistungen für Unterkunft und Heizung was Ihr zusteht, den Rest müsste sie dazu bezahlen. Wohnung kann sie kündigen ( 3 Monate Kündigungsfrist ) dann muss sie aber danach auch eine neue Wohnung in Aussicht haben, sonnst steht sie ohne Wohnung da. Umzugskosten beantragen, weil sie wurde vom Amt aufgefordert umzuziehen.

  • Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe sie bekommt nach 6 Monaten die volle Miete für die alte Wohnung.
    Sie soll aber ausziehen und sich einen andere Wohnung suchen, weil die alte Wohnung zu teuer ist. Wo hast Du die Information her.

  • nach aufforderung zum auszug zahlen die argen die neue erhöhte miete für 6 monate weiter. in berlin sogar 12 monate. die leute brauchen doch gute 6 monate zeit, um eine neue wohnung zufinden und dann noch in dieser zeit umzuziehen.

  • Aha , habe auch zwei Zitate gefunden.


    Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf des allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft so lange zu berücksichtigen, wie es dem allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate.


    Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann.


    http://www.elo-forum.org/kosten-unterkunft/38703-miete-erhoeht-amt-zahlt-erhoehung-frage-freundin.html

  • so weis ich das auch ,stellt sich auch noch die frage ob es wegen kindergartenplatz des kindes überhaupt der mutter und dem kind zugemutet werden kann das sie umziehen müssen!!!!
    in diesem fall müsste die volle mieterhöung mitgetragen werden!!!!