Miete

  • Guten Tag, zuerst einmal finde ich es Klasse das es ein Forum gibt, in dem ich eine Auskunft oder einen Tipp bekommen kann.
    Danke erst mal dafür!


    Nun zu meinem Anliegen,
    ich lebe mit meinen Töchtern 3,5Jahre,21Jahre und meinem Enkel 10Monate in einem Haushalt.
    Meine Tochter 21Jahre hat mit Ihrem Sohn, eine eigene Bedarfsgemeinschaft.


    Meine Frage besteht darin, wie sich die Mietzahlung zusammen setzt?
    Wir bekommen beide Sozialleistungen da wir beide nicht berufstätig sind.


    Die Miete wird komplett bei mir berechnet, nun wollte ich wissen ob die Miete nicht geteilt werden muss?
    Als ich meine Sacharbeiterin befragte wie sich das nun verhält, sagte Sie, mir, meine Tochter müsse mir von Ihrer Hilfe zum Lebensunterhalt den Anteil der Miete bezahlen. Aber das kann es doch nicht sein, Sie bekommt den Regelsatz für sich und ihren Sohn.


    Ich bin davon ausgegangen das es normalerweise so ist das, dass Landratsamt meiner Tochter auch einen Mietanteil bezahlen muss.


    Der Betrag
    weil die Miete etwas zu hoch ist wird auch komplett von meinen Regelleistungen abgezogen.


    Hoffe meine Angaben reichen und jemand kann mir Antworten.


    mfg


    Konny

  • Zitat

    Ich bin davon ausgegangen das es normalerweise so ist das, dass Landratsamt meiner Tochter auch einen Mietanteil bezahlen muss.


    Das ist richtig,denn deine Tochter bildet mit ihrem Kind eine eigene Bedarfgemeinschaft!
    Die Miete muss im Normalfall wie folgt aufgeteilt werden:
    Jede Person erhält 1/4 Mietanteil!
    Stelle umgehend einen Überprüfungantrag nach § 44 SGB X.


    Wie du den stellst und das dazugehörige Musterschreiben erhälst du hier:


    http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/musterbriefe/41747-uberpruefung-gemaess-44-sgb-x.html