hallo und guten tag in diesem forum,
ich habe ein anliegen zu einem leidigen thema welches schon xmal erwähnt wurde mir aber noch eine offene frage lässt.
in den 100 euro freibetrag als nebenverdienst zu hartz4 wird gesagt das diese incl fahrtkosten sind. werden bei der 20% regel des darüber hinaus erzielten einkommen die fahrtkosten nochmal seperat herausgerechnet ?
mein konkretes beispiel:
ich habe pro arbeittag 6,- euro fahrtkosten per bahn. innerhalb der ersten 100,- für 3 tage erziele ich 18 euro fahrtkosten die somit abgegolten sind. was ist aber mit den fahrtkosten für weitere 200,- euro bei denen ich ergo weitere 36,- euro fahrtkosten habe ? werden die berücksichtigt ? oder bleibe ich auf denen "hängen" ?
über eine sichere antwort würde ich mich freuen
gruss fuxx