Unterhaltsberechnung durch JA

  • Hallo,


    bin neu hier und ich hoffe, dass mir vielleicht jemand weiter helfen kann.
    Hier meine Situation:


    Kind lebt seit einiger Zeit beim Vater. Dieser hat aber 14 Jahre lang keinen Unterhalt bezahlt, als das Kind noch bei mir lebte. Unterhalt summierte sich und eine Pfändung wurde durch meinen Anwalt durchgesetzt. Im vorigen Jahr war dann eine Gerichtsverhandlung wegen Aufenthaltsbestimmungsrecht/Sorgerecht. Das Kind durfte mit meiner Zustimmung zum Vater, aber er erhielt weder das Aufenthaltsbestimmungsrecht noch Sorgerecht. Mein Anwalt ließ zu diesem Zeitpunkt die Pfändung ruhend stellen. Die Anwältin vom Kindesvater legte Klage gegen Pfändung ein und forderte sofortige Einstellung der Pfändung. Das Gericht teilte dann den Anwälten mit, dass die Pfändung den rückständigen Unterhalt betrifft und nicht die laufenden Zahlungen des KU. Und das die Pfändung legitim sei. Daraufhin überwies mein Anwalt die im vorigen Jahr ruhend gestellte Pfändung an den KV ohne jegliche Begründung. Im Januar wurde die Pfändung allerdings wieder aufgenommen und ich erhielt wieder den Pfändungsbetrag. Dennoch lief eine Klage beim Gericht wegen den Rückständen. Nun bekam ich Post vom Gericht und mir wurde wieder mitgeteilt, dass es sich um Rückstände handelt und dies legitim sei und mir auch zustehen würde.


    Da nun das Kind beim KV lebt muss ich ja Unterhalt zahlen, was ja auch voll in Ordnung ist. Diesbezüglich wurde beim Jugendamt ein Ergänzungspfleger beauftragt. War beim Jugendamt, um die Unterlagen zur Berechnung von KU abzugeben. Dort wurde mir mitgeteilt, dass ich einen Selbstbehalt von 770 € hätte, da ich nicht erwerbstätig bin. Aus den Unterlagen war auch ersichtlich, dass ich eine Pfändung (rückständiger Unterhalt) beziehe. Und dies würde bei der Berechnung für den zu zahlenden Unterhalt, den ich leisten muss, mit angerechnet..... da dies ein Einkommen ist.


    Nun meine Frage: Ist dies rechtens, denn immerhin ist es rückständiger Unterhalt, den der KV nicht gezahlt hat, als das Kind noch bei mir lebte. Und wenn er regelmäßig gezahlt hätte, wäre ja dieser Rückstand nie entstanden.


    Wäre für Tipps oder Antworten sehr dankbar! :)