Hallo!
Ich habe mal eine Frage!
Ich bin zur Zeit Arbeitsuchend und bekomme momentan noch kein ALG 2, da der Antrag noch bearbeitet wird. Meine Freundin arbeitet ganztags und wohnt bei mir. Wir sind also eine Bedarfsgemeinschaft!
Nun die Frage!
Wenn der Antrag auf Leistung zum Lebensunterhalt bewilligt wird, muß die ARGE meine Beiträge zur Krankenversicherung ganz übernehmen oder muß meine Freundin einen Teil dazu beitragen oder sogar die Beiträge ganz zahlen?
Hoffe Ihr könnt mir da helfen!
Danke im voraus!