Schüler bei Umzug, Kein Bafög

  • Guten Tag,


    ich bin 17 Jahre alt, und werde kurz nach den Sommerferien 18.
    Desweiteren möchte ich nach Köln ziehen (Bergisch Gladbach) und dort das Gymnasium besuchen.


    Da ich rechtlich kein BaföG bekomme, wollte ich fragen, ob ich Hartz IV beantragen kann.


    Grüsse
    Trampf

  • Nicht sehr gut.


    Ich habe 8 Geschwister und meine Vater ist Werkzeugmacher.
    Hat deshalb nicht wirklich das Gute Gehalt.
    Meine Mutter macht einen Nebenjob im Altersheim, ist aber die meiste Zeit zuhause.


    Grüsse
    Trampf

  • hallo trampf, wenn du unbedingt ausziehen möchtest und dir mit deinen eltern auch darüber einig bist, dann können sie dir das kindergeld, das sie für dich bekommen, wenn du weiter zur schule gehst, auszahlen. weiter könntest du wohngeld beantragen, wenn der unterhalt, den deine eltern zahlen könnten, nicht reicht. Na ja, und dann musst du dir überlegen, ob du neben der schule auch noch irgendwie jobben kannst, um finanziell hin zu kommen. nach dem sgb II werden eigene wohnungen von "kindern" erst unterstützt, wenn diese 25 jahre alt sind, soweit ich weiß. außerdem müssen sie dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen. das ist beides bei dir nicht der fall. aber evtl. findest du ja ein günstiges zimmer in einer wg. es muss ja nicht immer gleich eine eigene wohnung sein. aber bevor du irgend etwas in die wege leitest, bitte immer genau prüfen, ob es auch wirklich machbar ist. LG von jolik

  • Hallo,


    Das Problem ist, dass meine Eltern kein Problem damit haben, dass ich ausziehe, sie würden mir auch mein Kindergeld geben, nur mehr können die dann auch nuicht finanzieren...


    Kann ich denn schon Wohngeld beantragen?


    Die wohnung würde 140 euro kosten...


    Grüsse
    Trampf

  • Trampf,


    In jedem Fall: Nein. Aber so wie ich das sehe, bei deiner Einkommensituation und deiner Miete schon. Wobei hier noch zu klären ist, welches Einkommen aus Unterhalt zwingend angerechnet werden muss. Dafür müsste man aber die gesamten finanziellen Daten mal genauer auseinander nehmen.


    Grüße,
    Joachim

  • Guck Dir doch mal § 2 Abs. 1a BAföG und die Verwaltungsvorschriften dazu an (hier auf diesen Seiten), insbesondere die Tz 2.1a.3. Vllt fällt Dir was ein. Kannst mich dann gerne darauf ansprechen.


    BAföG wäre natürlich elternabhängig. KG wird allerdings nicht angerechnet.


    Wenn nicht BAföG, bist Du nicht automatisch von HartzIV (oder WG) ausgeschlossen