Hallo,
ich hab folgendes Problem und hoffe jemand kann mir da weiterhelfen.
Ich hab höhere Stromkosten für die Warmwasserzubereitung. Gleichzeit hab ich aber ein Guthaben bei der Betriebskostenabrechnung in ca. der selbigen Höhe.
Ich habe daher um Übernahme der anfallenden Mehrkosten für Strom gebeten. Das Amt hat mir das aber abgelehnt, mit der Begründung, das gemäß §20 Abs. 1 umfasst die Regelleistung zur Sicherung des Lebenunterhaltes insbesondere Ernährung, Kleidung etc nach § 23 Abs.1 SGB II kann mir aber ein Darlehen gewährt werden.
Da unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse wird mir das aber nach §§ 23 Abs. 1 i.V.m 20 SGB II dieses abgelehnt.
Gleichzeitig will aber das Amt für 2008 = 45,39 Euro und für 2009 = 114,54 Euro Guthaben der Betriebskosten zurück haben.
Ich mußte bereits 2008 die Stromnachzahlung von 48,46 Euro selbst targen und nun für 2009 nochmals 86,58 Euro Nachzahlen. (Der Betrag ist wahrscheinlich niedriger da ich ein Monat im Krankenhaus war)
Kurzgesagt das entspricht genau der differenz, die ich in Betriebskostenabrechnung habe, da die Warmwasserzubereitung bei mir seit 2 Jahren über Strom geht.
Nu möchte das Amt natürlich das Guthaben zurück und ich darf meine Mehrkosten für die Warmwasserzubereitung selber zahlen?!
Ich habe nun Einen Termin bei der Leistungsabrechnung für nächste Woche und möchte das das Guthaben der Betriebskostenabrechnung was ja dadurch entstanden ist, weil die Warmwasserzubereitung nichtmehr über die Heizungsanlage sonder jetzt über einen Stromboiler geht verechnet wird und ich mein Konto somit aus dem Soll wieder ausgleichen kann.
Nach welchem Paragraphen wird den nun die Warmwasseraufbereitung anerkannt?!
Den schließlich gehört das ja zum sozialen Mindeststandart, die für eine Benutzung einer Wohnung erforderlich ist, ebenso wie die Heizungskosten.