Wohnung/Leistung nach Jugendmassnahme

  • Hallo,


    Ich habe da eine frage, ich wohne zur zeit in einer Wohngemeinschaft die vom Jugendamt gezahlt wird, mit betreuern und alles drum und dran. bzw, es ist ein verein der die wg anbietet. Daher bin ich zur zeit in der Jugendhilfe drin. Welche aber mit meinem 18 Geb. enden wird. Das heisst, danach muss ich mir eine wohnung suchen. Soweit komme ich noch mit, nur meine betreuer hier verwirren mich auch etwas leicht, da sie anscheinend vom amt auch nicht wirklich bescheid wissen.


    Auf jedenfall, meine Frage ist, ab wann kann ich denn antrag abgeben? schon vor dem ende der Jugendhilfe und vor meinem 18 geb. oder erst danach? Weil muss ja damit dann auch das Wohnungsangebot mitabgeben, weil ich spätestens einen monat nach meinem 18 geb. (welcher am 3 juni ist) haben muss.


    Wie würde da am besten der plan aussehen wie ich was machen sollte?


    Zu meinen Eltern zurück geht nicht, da die in Baden Württemberg wohnen und ich in Berlin, und ich hier in Berlin auch eine chance auf einen Ausbildungsplatz habe.


    Ich hoffe auch baldige antwort.


    mit freundlichen grüssen


    sevi