"Ich bin nicht arbeitslos" schrieb ein Kfz-mechaniker, der Arbeitslosengeld bezog, weil er nicht in eine 1-Euro-Maßnahme antreten wollte und 500 brutto verdiente. Der Sachbearbeiter der Agentur fasste dies als Tatsachenfeststellung auf und hob den Leistungsbescheid auf.
Kann so ein umgangsprachlicher Satz uminterpretiert werden?