Hartz 4

  • Hallo, ich bin neu hier und habe eineFrage, von der ich nicht weis ob sie hier im Forum schon mal gestellt bzw. beantwortet wurde.


    Ich habe eine Ausbildung als Erzieherin begonnen und bin von Zuhause (meinen Eltern) ausgezogen. Ich bin 21 J. und muss die Ausbildung abbrechen, da ich wegen zu schlechter leistungen "gefeuert" wurde. Eine Ausbildung als Kinderpglegerin habe ich. Frage: Kriege ich Hartz 4 wenn ich bis ende april keine Arbeit gefunden habe?

  • @ Choco 1988 - Danielo's Antwort ist definitiv falsch! - F A L S C H ! -


    a) Deine eltern sind nur bis zum vollendeten 25 Lj. für Dich verantwortlich, solange Du noch keine abgeschlossene Ausbildung hast!


    Du schreibst aber das diese vorhanden ist (Ausbildung als Kinderpflegerin)


    eine weitere, selbst aufbauende Ausbildung ist für Deine Eltern nicht mehr verpflichtend.


    Darüber hinaus ergibt sich die Frage wie lange Du schon von Zuhause ausgezogen bist, sollte dies bereits länger als 12 Monate bestehen kann man schon davon sprechen das Du für Deinen eigenen Lebensunterhalt aufkommen konntest.


    Du bekommst demnach vermutlich erst mal ALG I was aber nicht reichen wird, im weiteren sollte Dir das Arbeitsamt dann ja ein Stellenangebot unterbreiten, hier solltest Du im Vorfeld klar darauf aufmerksam machen das Du eine Wohnung finanzieren muss, damit man Dir keinen 400€ Job anbietet. Und ja, wenn alle Stricke reissen solltet Du einen Antrag auf ergänzendes ALG II stellen!

  • Danke schön für eure Antworten!!!
    Ich war schon beim Arbeitsamt und habe auch Stellenangebote gekriegt. Das Problem ist das ich kein ALG I kriege, weil es schon zulange her ist, das ich gearbeitet habe. Meine Sachbearbeiterin hat gemeint, das ich eigentlich Hartz 4 kriegen sollte, weil ich eben schon alleine wohne, aber sicher war sie sich da nicht und als ich mich informieren wollte haben die am Schalter gemeint, ich brauche erstmal ein Schreiben von meiner Schule, das ich dort nicht mehr "erwünscht" bin.

  • @ Choco 1988 - Danielo's Antwort ist definitiv falsch! - F A L S C H ! -


    a) Deine eltern sind nur bis zum vollendeten 25 Lj. für Dich verantwortlich, solange Du noch keine abgeschlossene Ausbildung hast!


    das ALGII Amt belästigt mich nun schon wochenlang, ich soll anstelle meines Sohnes (22 mit abgeschlossener Ausbildung) einen ALGII Antrag ausfüllen, da ich unterhaltspflichtig sei, da er noch keine 25.
    Horst Grundert, ist das wirklich so, wie du schreibst? Und wo steht das geschrieben?

  • hm, meinst du Stylewolf...


    dennoch ich vermute es handelt sich hier um §33 SGB II. Wenn ich diesen Paragrafen richtig verstehe, so ist ein Übergang von Ansprüchen bei u25 mit abgeschlossener Erstausbildung nicht mehr möglich.Sprich, Eltern sind nicht mehr unterhaltspflichtig. Das würde auch für mich Sinn machen, denn das schließt das BGB nicht aus.

  • Choco1988 hatte geschrieben, dass die Ausbildung zur Erzieherin abgebrochen ist/wurde, so dass dem entsprechend Horst Grunerts Erklärung dazu:


    Zitat: "...Du schreibst aber das diese vorhanden ist (Ausbildung als Kinderpflegerin) eine weitere, selbst aufbauende Ausbildung ist für Deine Eltern nicht mehr verpflichtend..."


    diesbezüglich auch nicht greift, sondern einfach mal an der Realität vorbei geht, denn in diesem Fall haben die Eltern dem Kind noch keine abgeschlossene Ausbildung finanziert. Wie es sich hinsichtlich der Möglichkeit der Ausschöpfung des zweiten Unterpunktes (schon länger nicht mehr zu Hause wohnen) verhält, damit H IV bezogen werden kann/könnte, hängt sicherlich von verschiedenen Umständen ab. Hier könn(t)en Fragen auftauchen wie beispielsweise: Warum ist sie ausgezogen, wie lange wohnt sie schon nicht mehr bei den Eltern und so weiter.