Hallo,
ich habe meinen Hauptwohnsitz in Deutschland/Norderstedt, bin Mutter eines 19 Monate alten Sohnes und nicht berufstätig. Ich bin Deutsche und mein Sohn ist in Hamburg geboren. Mein Mann,Italiener, der Vater des Kindes, lebt und arbeitet in Italien, ist dort auch voll steuerpflichtig. Ich verbringe die meiste Zeit in Deutschland, fahre bzw. fliege jedoch einige Male hin und her, um sowohl bei meinem Mann als auch bei meiner Familie sein zu können.
Erst jetzt bin ich von einem Familienvater darauf aufmerksam gemacht worden, dass ich ein Anrecht auf Kindergeld haben könnte. Ich habe daraufhin versucht mich zu informieren, die Umstände sind mir jedoch nicht ganz klar.
Wärt ihr so nett, mich über meine Rechte in diesem Bereich aufzuklären?
Herzlichen Dank und viele Grüße
MioPrincipe
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weiter oben hat sich das aber in deiner frage noch ganz anders angehört. um leistungen zubeziehen, muss man nicht nur in deutschland seinen festen wohnsitz haben, man muss auch dem arbeitsmarkt permanent zur verfügung stehen. und da du verheiratet bist, zählt narürlich auch das einkommen deines mannes.
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Ja, es klingt anders, da uns wahrscheinlich eine Trennung bevorsteht. Die Frage bezüglich des Kindergeldes ist für die momentane Situation, im nächsten Jahr kommt es zur harten Entscheidung...
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Grundsätzlich erhält Kindergeld, wer seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Daneben erhält Kindergeld, wer zwar im Ausland wohnt, in Deutschland aber unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist.
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Hallo
ich habe eine kurze, aber wichtige Frage.
Ich komme aus Ghana und habe hier ein Kind mit einem deutschen - wir sind aber nicht verheiratet, darum habe ich nur eine Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis.
für mein sohn bekomme ich kindergeld. ich hab aber auch ein minderjähriges kind in ghana, das ich versorgen muss. kann ich auch für dieses kind kindergeld beantragen?grüße
ilonka -
hallo ashanti!
nee, kinder müssen ihren festen aufenthalt natürlich in deutschland haben.
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