Hallo Forum,
ich möchte demnächst eine Eigentumswohnung kaufen, und klar - die sollte ich selbst bewohnen, falls ich Endes des Jahres Hartz4 beantragen muss.
Jetzt möchte ich den aktuellen Mietern aber nicht voreilig kündigen, sondern erst, wenn es *absolut* nötig ist. Meine Frage: Muss ich bei Antragstellung schon in der Wohnung wohnen, oder reicht es, wenn ich den Mietern zum Zeitpunkt der Antragsstellung gekündigt habe?
Danke & viele Grüße
Pisica