Halbwaisenrente

  • Anrechnung der Halbwaisenrente auf andere soziale Leistungen:


    Es gibt verschiedene soziale Einkommensersatzleistungen und Unterstützungen, auf die die Halbwaisenrente angerechnet werden kann, da sie rein rechtlich als vollwertiges Einkommen behandelt wird. Das betrifft vor allem:


    Bafög
    Hartz IV
    Sozialhilfe
    Wohngeld