Hallo hab mal eine Frage zum Kinderzuschlag. Mein Mann bekommt monatlich netto 778,00 Euro. Mein Elterngeld beträgt 634,00€ + 184,00€ Kindergeld. Beim zuständigen Arbeitsamt hat man uns darauf aufmerksam gemacht statt ALG II lieber den Kinderzuschlag zu beantragen. Das haben wir auch gemacht nur wurde der ABGELEHNT. Können wir jetzt ALG II beantragen oder haben wir auch darauf keinen Anspruch??? Lohnt es sich gegen diesen Ablehnungsbescheid Widerruf einzulegen?
LG Antje