Frage Hartz

  • Hallo ich habe da mal eine frage,ich bin 23 und bin noch mit meiner freundin
    zusammen wir wollen uns trennen und haben ein kind zusammen,muss
    ich jetzt zwangsläufig zu meinen eltern zurück oder habe ich anspruch auf eigenen
    wohnung?? Ich habe ja seit über 1jahr ja mit ihr einen eigenenhaushalt gehabt.


    Danke für eure antworten

  • das unterliegt immer einer einzelfallentscheidung. laut paragraphen hat man als U25 definitiv keinen anspruch auf übernahme der wohnkosten.


    hier der genaue text:



    da steht nichts von:


    Zitat

    wenn man zuvor in einen eigenen hausstand gelebt hat, auch wenn man unter 25 Jahre ist

  • Zitat

    Man kann aber darauf bestehen, weil man mit den Eltern sich im "Kriegszustand" befindet. Wenn es mit den Eltern nicht funktioniert, dann muss man ja irgendwo unterkommen. Da hat jeder Anspruch drauf. Damit hat das Alter wenig zu tun.


    klar auch, aber weihnachten war gestern.:rolleyes:

  • lirafe und advokat


    ihr sollt mir doch nur den paragraphen zeigen, wo dass steht! es gibt doch für alles eine gesetzliche grundlage. und gerade die vielen anfragen zu dieser problematik zeigen doch, dass die argen im wesentlichen anders entscheiden.