Gutscheine oder Geldleistungen

  • Bei einer Sanktion, kann dir die Arge Lebensmittelgutscheine austellen!


    §31 SGB II Ergänzende Sachleistungen

    Zitat

    Ergänzende Sachleistungen
    (§31.27)
    (1) Bei einer Minderung der Regelleistung um mehr als 30 v. H. kann der Träger im Rahmen einer Ermessensentscheidung in angemessenem Umfang ergänzende Sachleistungen oder geldwerteLeistungen als Zuschuss erbringen, insbesondere in Form von Lebensmittelgutscheinen.


    Zitat


    Für den Fall, dass der erwerbsfähige Hilfebedürftige mit minderjährigen Kindern in Bedarfsgemeinschaft lebt, soll der Träger in den Grenzen des § 31 Abs. 3 Satz 7 ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen erbringen, um zu verhindern, dass minderjährige Kinder dadurch übermäßig belastet werden, dass das Arbeitslosengeld II ihrer Eltern oder Elternteile wegen Pflicht-verletzungen abgesenkt wurde.