Ist das Geil .....

  • ....jetzt bin ich mal auf die Weisheiten von "danielo" und Co. gespannt!


    Der Fall:
    Frau, 48 Jahre in ALG II gerutscht, zuvor in einem Sozialberuf tätig, abgeschlossene Ausbildung von mehr als 2 Jahren Lehrzeit in selbigen und mehr als 5 Jahre beruflicher Tätigkeit im abgeschlossenen Beruf.


    Aufgrund von körperlichen Beeinträchtigungen käme eine Berufsunfähigkeitsrente somit Frührente in Betracht.


    Da bis zum Bescheid über selbigen Leistungsbezug arbeitslos geworden und in ALG II Bezug gekommen!


    Dort aufgrund der SGB II Bestimmungen und der angeblichen Verpflichtung zur Aufnahme jeglicher Arbeitsmöglichkeiten von der ARGE in eine 400€ Job Tätigkeit gänzlich anderer Art genötigt, verliert aufgrund der somit nicht mehr Berufsidentischen Tätigkeit zum Ausbildungsberuf diesen Anspruch, so tituliert im Bescheid der Rentenversicherung und rechtlich vollends korrekt.


    Fakt hier wiedersprechen sich 2 Gesetze, denn würde die ALG II Bezieherin die Arbeitsaufnahme verweigern, würde die Sanktionsregelung zu recht greifen, weil in der Regel dieser Rechtszustand der Rentenversicherung niemandem bekannt ist der nicht in irgendeiner Form schon mal damit zu tun hat.


    Ist das jetzt Dummheit der ARGE nicht zu wissen das man so betroffen Leistungsbeziehern auch auf die Zukunft hin, mit der angeblichen Pflicht zur Arbeitsaufnahme jeglicher Art, jeden Anspruch auf eine solche Versicherungsleistung verwirkt; immerhin wäre die Person so ja auch aus dem Bezug von ALG II oder ist es einfach nur pure Absicht unserer Gesetzgeber. Was man mit schnell gestrickten Regelungen wie bei HARTZ IV so alles verzapft ist einfach nur genial - denn derjenige der in jungen Jahren nach abgeschlossener Ausbildung und eventuell 5 jähriger Ausübung des Berufes dann ALG II bezieht sei es auch nur kurzzeitig, verwirkt diesen Anspruch bei der Rentenversicherung wenn er durch die ARGE in eine ander berufliche Tätigkeit gedrängt wurde! Und wer kann mit 30-35 schon sagen ob er mit 50-55 nicht irgendwelche beruflichen Handycaps hat?!


    Jetzt freue ich mich auf die Antworten unserer Klugscheisser!

  • du meinst, dass sie den anspruch auf eine eu-rente verliert? klar, wer auf 400 €-basis arbeiten gehen kann, der scheint nicht berufsunfähig zu sein. und mit hartz4 und dem einkommensfreibetrag von dann 160 € hat die gute übrigens mehr asche in der tasche, als wenn sie eine eu-rente auf sozialhilfeniveau erhalten würde.


    klugscheisser danielo:p

  • @ Danielo - super das Du Dich als "Klugscheisser" betitels und was ist Deine Antwort gewesen? Dummgeschwafel, mehr nicht!


    Fakt ist das der sogenannte "Berufsschutz" den man mit einer mehr als 2-jährigen Berufsausbildung und einer 5-jährigen Arbeitszeit erwirbt durch so einen Schwachsinn in den ALG II Gesetzen verliert und dies kann auch Dir und somit auch jungen Menschen passieren. In 20 oder 25 Jahren kannste dann die Frührente knicken weil Dich die ARGE in irgendeien bescheuerte Arbeitsmassnahme die Berufsfremd ist gedrängt hat weil die Zumutbarkeitsregelung angewendet wurde.


    Mag sein das Du, lieber "Danielo" davon nicht betroffen sein wirst, weil Du die Eingangsvoraussetzungen nicht erfüllst, ich kenn Deinen lebenslauf ja nicht, aber hat ein Fallmanager nur weil die Gesetzlichen Bestimmungen hierzu keíne Lösung parat haben das Recht Dir diese in ferner Zukunft eventuell mal nötige gesetzliche Rechtslage zu verbauen?


    Du stellst hier leider Gottes immer wieder Deine Kurzsichtigkeit unter Beweis, aber Hauptsache Du schreibst hier irgendwas, was ist völlig Wurst Hauptsache Du kannst "Gruni" angreifen und dann erklärst Du mir was für ein rechthaberischer Querulant ich sei, der wahre Provokateur bist Du und Leute die glauben mir gewachsen zu sein und dann so einen Schwachsinn propagieren wie er hier oft genug zu lesen ist. Ja, es ist ein Forum, da sage ich meine Meinung und Du darfst Deine weiter verbreiten. Ich habe allerdings den Anspruch den Menschen weiter helfen zu wollen und nicht wie Du es darlegts nur "immer dagegen"sein zu müssen!


    @ H-Hansen - was bedeutet es den wenn die Eingliederungsvereinbarung auf unbestimmte zeit ausgesetzt wird? Letztlich ist das doch das Eingeständnis der ARGE das eben nicht in allen Fällen so verfahren werden kann wie man sich dies gedacht hat. Und für mich stellt sich nur die Frage warum bei einem der bereits eine Behinderung hat ein Unterschied zu jenen bestehen sollte der noch jung und gesund ist, und dann erst in 10 oder 20 Jahren in diese Situation geraten wird.


    Vom Gesetz her macht der Umstand des "Berufsschutzes" da keinen Unterschied ! Verwirkt ist verwirkt!

  • Eine Truppe bekommt meine Stimme bestimmt nicht, die sind mir zu liberal !


    Vermutlich wird's diesmal dies SPD nur um im Bundesrat die Mehrheiten zu kippen!


    "Die LINKE" sülzt nur dumm rum und "Die Grünen" springen mir im Moment zu oft auf den falschen Zug auf.


    Da bleibt nur noch CDU und SPD - wobei man unserer Mutti der Nation ja eines bescheinigen kann, rein verbal ist Sie ja inzwischen näher am Volke wie der Oppositionsführer. Leider ist unser Aussenminister 2 (Angie) ja fast mehr im Ausland unterwegs wie der tatsächliche Aussenminister, aber da ist es wie in jeder typisch Deutschen Familie, wenn die Luft Zuhause stinkig ist geht der Alte in die Kneipe ( Und bei unserem Emanzipationsgehabe steht das dann auch der Frau zu)!



    Das vernünftigste wäre man könnte Personen wählen und nicht irgendwelche Parteifiguren die zunächst mal die Partei und dann die Interessen der Bürger verfolgen!


    Aber wenn das schon so ist dann sollte man als Bürger auch dafür sorgen das die mit dem Parteigekungel so viele Schwierigkeiten wie nur eben möglich damit haben! Das hat was mit Verstand und nicht mit Querulantismus zu tun aber eventuell begreifste das ja auch noch mal in Deinem Leben!


    Gruss

  • An was für ein Ruder denn? Ihr seit doch nur der Kombüsenjunge der die Kartoffeln schälen darf!


    Ne Gallere wird von Sklaven gerudert, und dafür sind sich die Liberalen doch viel zu schade, zum Arbeiten - die lassen andere Malochen und mimen den Chef mit großer Fresse, weil sie wissen wie es geht, andere auszunutzen! Machste das dann auch, fange sie an zu heulen, siehste doch ständig an Dir, wenn Du meine Person beurteilst.


    Aber für den Kapitän reicht's dann doch nicht, weil sie zu doof zum richtigen Navigieren sind. Bei Tag suchen sie ständig das Land und in der Nacht kommen sie vom Kurs ab, weil sie wieder mal alle gepennt haben!


    Irgendwann merkt auch der letzte Liberale wie groß das Meer tatsächlich ist!

  • Die FDP ist mir sowas von egal, aber wenn Du unbedingt Deine Jubelarien loswerden musst falls sie es denn doch schaffen, gebe ich gerne meinen Senf dazu ab. Ändern wird das trotzdem nix, bei mir ist nach Möllenmann der ganze Haufen sowieso mit abgestürzt!

  • Hallo, ich lese hier ab und zu gern mal Einiges durch, aber wenn Themen beliebig in irgendein Unterforum geschrieben werden, könnte man die Unterforen auch gleich auflösen.


    Dieses hier ist jedenfalls das Unterforum "Reformen und Allgemeines zur Sozialpolitik" und die "Frau, 48 Jahre in ALG II gerutscht" gehört hier wohl nicht rein. Ich habe das jetzt hier reingeschrieben, damit die Thread-Teilnehmer das Problem was ich meine bemerken....


    Ich meine das als konstruktive Kritik; "Politik und Allgemeines" und "Änderungen und Reformen" finde ich sehr interessant und wenn dann öfter was anderes dazwischensteht, was eigentlich zu "Anspruch und Leistungen" gehört oder anderes, dann nervt das Durcheinander irgendwann.


    In diesem Sinne..... Es lebe die Optimierung von sozialleistungen.info !!!!! In diesen schwieriger werdenden Zeiten sind gute Webseiten über Soziales/Unsoziales/Hartz4 wichtiger denn je.

  • Hallo Herr Grunert!
    Ich habe Ihren Artikel gelesen und vieleicht können Sie mir helfen! Ich bin Berufsunfähig geschrieben worden und mußte jetzt Hartz 4 Beantragen wurde aber abgelehnt weil ich in einer Bedarfsgemeinschaft wohne und meine Freundin zuviel verdient! Ich habe einen Rentenantrag gestellt und der befindet sich noch in Arbeit werde dabei von der VdK unterstützt! Bei der Arge habe ich einen krankenschein eingereich und es sieht so aus das ich nicht mehr Arbeiten kann! Die Arge teilte mir mit das ich auch nicht mehr Krankenversichert bin und bestellte mich zu einem Bewerbungs Gespräch was jetzt am 26.04 stattfindet! Meine Frage daher lautet wie soll ich mich verhalten?Vielen Dank für Ihre Mühe FOR

  • Sorry lieber "For" über das wochenende war ich nicht ON - also beim nächsten Mal dran denken nicht immer so kurzfristig die Fragen zur Beantwortung hier platzieren!


    das gespräch bei der ARGE wird darauf rauslaufen, überprüfen zu lassen in wieweit Sie nicht einmal mehr 3 Stunden täglich arbeiten gehen könnten. Somit kann man Sie dqan aus der Statistik herausnehmen.


    Sofern Sie Sorge haben das eine Arbeitsvermittlung dazu dienen könnte den "Berufsschutz" auzuheben folgendes, sprechen sie doch einfach genau diesen Punkt im Gespräch mit dem Vermittler an. Ich habe die Erfahrung gemacht das die meist davon keine Ahnung haben und selbst die Vorgesetzten sind dabei überfragt. Folglich sollten sie darauf bestehen das die ARGE diesen Sachverhalt zunächst abklärt.


    Da Sie kein ALG bekommen, wird man Ihnen vermutlich auch keine Eingliederugnsvereinbarung vorgelegt haben und somit besteht Ihrerseits ja auch keine Verpflichtung der Aufforderung der ARGE unbedingt Folge zu leisten - auch das würde ich so erklären und darum bitten, sofern dies anders gesehen wird Ihnen die rechtliche Grundlage auf der dies basiert, auszuhändigen oder zu benennen. Notfalls da Gespräch zur Niederschrift aufsetzen lassen !


    Ich hoffe das Ihnen die Ratschläge weiterhelfen!