Kann das Nettoeinkommen eines Partners von 1100 Euro bei 380 Euro Mietkosten ohne Heizung und Nebenkosten, bei Antragstellung eines Arbeitslosen auf ALG II zur Nichtgewährung durch das Amt wegen Unterhaltspflicht des Partners führen.
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ist ein grenzfall. 380 miete plus nebenkosten und zweimal 323 euro wäre euer existenzminimum. da es aber noch freibeträge auf einkommen gibt, könnte es noch was geben. wie hoch ist denn die warmiete nun genau?
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