Hallöchen
Wegen Zeitdruck hab ich leider nicht alle Beiträge durchforsten können, und komme direkt zum Punkt:
Ich bin 26, habe Abitur und seit einem Jahr eine abgeschlossene Berufsausbildung - und seither keine neue Anstellung gefunden. Derzeit wohnhaft im Elternhaus (Eigentum). Die Eltern haben sich vor etwa einem Jahr getrennt, und die Raten für die Abbezahlung des Hauses sind noch nicht alle abbezahlt.
Die Mutter versucht mit 2 Mini-Jobs den unterhalt mit zu bestreiten, die Schwester (20) geht noch zur Schule, der Bruder (28) hat nur zeitweise ungeregeltes Einkommen (gelegentliche Aushilfe in seinem Ausbildungsbetrieb), und ich empfange den Hartz-Regelsatz von 359 Euro.
Aus finanziellen Gründen können wir das Haus nicht auf Dauer halten, und müssen verkaufen. Im Nachbarort habe ich eine angemessene Wohnung gefunden, die also den Bedingungen der ARGE entsprechen an Wohnfläche für Alleinwohnende und Mietkosten.
Nun sagt die ARGE jedoch, dass uns keinerlei Hilfe zustünde, solange wir noch ein Dach überm Kopf haben - Vorausplanen und absichern ist demnach hinfällig nach deren Aussage. Aber es ist bereits fest, dass das Haus verkauft werden muss - müssen wir tatsächlich erst auf der Straße sitzen, ehe wir Anspruch auf Hilfe bekommen???
Die Aussage der ARGE klingt ja nachvollziehbar, aber wieso dürfen wir uns nicht absichern? Auf welche Gesetze und Paragrafen kann ich mich beziehen, und was steht mir nun tatsächlich zu?
Ratlose Grüße,
N