Hallo,
ich hab da mal ne Frage zur Bezugsdauer.
Auf meinem letzten Bescheid steht,daß ich Anspruch auf ALG1 bis zum 30.07.2010 habe.Das ist ein Sonnabend.
Warum nicht bis zum 31.07.?
Was passiert mit dem einen Tag,wenn z.Bsp. am 01.08. eine neue Arbeit anfängt?
Gruß Chrisser