Bitte helft mir... Was muß ich Wo beantragen...

  • Hallo....


    Ich bin 27 J. und lebe noch mit meinem Freund zusammen, möchte mich aber trennen...
    Wir wohnen zusammen in einer Wohnung Die 320 Euro plus 100 Euro Gas also 420 Euro warm kostet.
    Er möchte Sie nicht und für mich alleine wäre Sie zu teuer und würde nicht übernommen werden, so viel weiß ich schon mal.
    Wir wollen die Wohnung zum nächsten 1. kündigen, darf ich Das?
    (natürtlich sind wir an die 3 monatige Kündigungsfrist gebunden)


    Ich habe einen Minijob, also verdiene Brutto 420 Euro und Netto ca. 370 Euro.
    Ich beziehe keine Gelder vom Staat sondern habe bis jetzt von meinem "Noch Freund" gelebt.
    Sein Einkommen beträgt ca. 1200 Euro.


    In wie weit wird mir sein Einkommen für die Dauer unseres "noch" zusammen Lebens angerechnet?
    Und wird er dann aufgefordert mich bis zur/zum Kündigung/Umzug mit zu finanzieren?
    Steht mir Geld vom AMT für einen Teil der Miete zu solange wir noch zusammen wohnen???
    Steht mir überhaupt etwas zu solange wir noch zusammen wohnen???


    Meinen Job gebe ich nicht auf, demnach bleibt mein kleines Einkommen bestehen aber ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung Was mir zu steht, geschweige Was ich beantragen muß?


    Ich finde nirgends etwas darüber, auch nicht darüber was mir nach dem Auszug (sprich Miethöhe) zu steht.
    Nirgends wird erwähnt wie Das ist wenn man einen Minijob hat.


    Bitte helft mir, ich weiß wirklich nicht mehr weiter.

  • solange ihr zusammen wohnt, und das macht ihr ja schon sicher ein jahr lang, werdet ihr als bedarfsgemeinschaft gewertet. somit wird sein einkommen angerechnet und ihr werdet kein alg2 bekommen.
    miete für eine person ist im bundesdurchschmiit etwa 360 euro.
    wenn du allein wohnen würdest, dann hättest du also noch einen anspruch von ca. 359 euro. zudem wird man dir einen einen freibetrag von 154 euro vom eigenen verdienst anrechnen. nun brauchst du nur noch eine eigene bezahlbare wohnung.

  • Ersteinmal vielen lieben Dank für Eure Antworten...


    demnach kann ich es also schon beantragen und die Kündigung vollziehen...
    (wenn ich Das jetzt richtig verstanden habe)


    Ich werd am Monrtag einfach hin gehen und dann ja sehen was Sie mir sagen...


    Vielen lieben Dank...