Gesetz den FAll es leben 2 Menschen in einer Wohngemeinschaft von denen einer Grundsicherung und der andere ALG2 erhalten. Wie kannes sich verhalten wenn der ALG2 Empfänger eine Sperrung der Zahlung erhält? Wird sein Mietanteil dennoch weitergezahlt, oder betrifft die Ssprrung gegebenenfalls sogar die Miete? Was bedeutet bdies dann für den Empfänger der Grundsicherung. Danke für eure Hilfe.
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Hallo,
eine Sanktion (wegen Nichtmeldung etc.) darf sich - meines Wissens nach - nicht auf die Mietzahlungen beziehen.
Grüße,
Joachim -
auch bei miete darf gekürzt werden:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/sanktionen0344e198dc06c5b01.php
warum auch nicht, wenn sich einer nun an keinerlei regeln halten will!
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