Hallo,
ich habe folgendes Problem:
seit Juni 2009 beziehe ich hatz IV. Ich lebe in Trennung und habe zwei kleine Kinder (2 und 3). Im März 2010 haben mein Ex und ich unsere gemeinsame Eigentumswohnung verkauft und jeder von uns hat knapp 18.000 € vom Gewinn.
Das AA hat alle Unterlagen und Nachweise über den Verkauf rechtzeitig erhalten. Es hat auch den Nachweis erhalten, dass ich von dem Erlös 15.000 € Schulden an meine Verwandte zurückbezahlt hatte (aus der Zeit der Eigentumswohnung). Ich habe nichts von dem Geld. Und das AA hat das letzte Mal im Januar 2010 gezahlt. Auf telefoniesche Anfrage damals gab es keine Änderung.
Heute kam der Aufhebungsbescheid. Ab März 2010 zahlen die nichts mehr.
Wie kann ich einen Widerspruch schreiben? Ich weiss nicht, wie ich über die Runden kommen soll mit den Kleinen. Zu guter Letzt hatte mein Auto einen Motorschaden und ich musste von meinem Vater wieder Geld leihen.
LG
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Zitat
15.000 € Schulden an meine Verwandte zurückbezahlt hatte
private schulden sind nicht anrechnungsfähig.
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das wusste ich nicht. und was soll ich jetzt machen? das geld ist weg und ich kann es ja schlecht von meinen verwandten wieder holen.
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Den Unterhalt für dich und deine Kinder sollte in deinem Fall der Kindsvater tragen!
Stichwort" Trennungsunterhalt" -
wenn der ex aber nun nicht genug einkommen hat!? vielleicht kannst du ja was auf darlehnsbasis bekommen. und denke daran, dass ihr euch um eine krankenversicherung kümmert. die kinder könnten ja beim vater familienversichert werden(bleiben), aber du musst dich nach der scheidung dann selbst versichern
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Hallo, der Kindsvater hat doch gerade erst 18 000 Euro aus dem Hausverkauf erhalten!!
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unterhalt richtet sich nach einkommen, nicht aber nach vermögen. und mal ehrlich: was sind denn schon 18000 €?
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Hallo, mein Ex zahlt Unterhalt für mich und die Kinder. Das war vorher auch so. Er kann nicht mehr zahlen und von seinem Gewinn hat er die Schulden bei seiner Familie beglichen. Ich hab zwei kleine Kinder und bin in der Elternzeit. Wie soll ich bis Januar 2011 leben? gibt es eine Möglichkeit mit einem Wiederspruch durchzukommen? Meine Verwandten haben das Geld natürlich sehen wollen, ich konnte sie doch nicht noch länger hinhalten
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keine chance auf wiederspruch. wie schon gesagt, auf darlehensbasis.
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