selbstgenutztes Haus übertragen

  • Hallo liebe Gemeinde,


    ich lebe seit 10 Jahren in einem Einfamilienhaus mit meinen Kindern. Das Haus wurde damals von meinem Mann und mir angeschafft. Da mein Mann in private Insolvenz gehen wollte hat bei unserer Trennung mein Vater das Haus übernommen. Die Bewirtschaftung trage ich nach wie vor. Dies wurde vom Amt auch anerkannt.


    Mein Vater ist inzwischen sehr alt und möchte mir das Haus wieder übertragen. Gibt es dabei Schwierigkeiten vom Amt? Ich lebe, wie schon erwähnt, mit meinen Kindern in dem Haus.


    Vielen Dank für eine Idee.


    Ruth

  • würde dann als schenkung/erbschaft zählen. kann unter umständen passieren, dass du das dann verwerten musst, als vermögen sozusagen. mach dich lieber vorher bei der arge, also dein sachbearbeiter und leistungsabteilung, schlau, was die dann gedenken zu tun.

  • Hallo Ruth,
    ich kann hier nur persönliche Erfahrungen mit Ämtern wieder geben. Ich war auch selbständig, es lief lange Zeit gut und da in meinem Elternhaus ein ganzes Stockwerk leer war (absoluter Rohbau) habe ich 1999 bei Steuerberater und Finanzamt gefragt, ob ich Altbau- oder Neubauförderung kriege. Die mündliche Aussage war Neubau von beiden Seiten. Bekommen habe ich Altbau und dies bedeutet 10000€ weniger und jede Menge Zinsen.
    Seit 2005 lebe ich leider auch von ALG2 und meine Wohnung wurde bisher als geschüttzes Eigentum nicht angetastet.


    Habe jetzt 3 Tipps, die Du alle anwenden solltest:


    1) Sprich mit dem ALG-Menschen und betone dort, dass das Gebäude eigengenutzt ist. Lass Dir die Aussage schriftlich geben und nimm einen Zeugen zum Gespräch mit.
    2) Bei Problemen mit der ARGE hast Du Anspruch auf kostenlose Anwaltliche Beratung (max. 10€). Den Gutschein gibts beim Amtsgericht. Ob Du einen Anspruch hast, obwohl die Übertragung noch nicht erfolgt ist, weiß ich aber nicht.
    3) Sollte 1) und 2) nicht greifen, dann suche Dir im Vorfeld einen Anwalt auf eigene Kosten, damit die ARGE Dir nicht mit verwertbarem Vermögen kommt.


    Antworten kannst Du auch an


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