Private Krankenversicherung

  • Hallo liebe Gemeinde,


    ich bin selbständig, bekomme aber, da ich noch keine Gewinne erwirtschafte Unterstützung. Ich bin seit mehr als 10 Jahren privat krankenversichert. Bisher - bis zu meiner Scheidung - war ich dann beihilfeberechtigt und mußte mich also nur anteilig privat versichern. Den Betrag (130,00 €) bekam ich vom Amt. Nun, seit meiner Scheidung muss ich mich komplett selbst versichern. Das günstigste Angebot beträgt 260,00 €.


    Zahlt den Betrag das Amt? Ich hatte vor einiger Zeit etwas über ein entsprechendes Urteil gelesen.


    Vielen Dank für einen Tipp.


    Ruth

  • Zum 1. Januar 2009 trat eine – im GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz versteckte – Änderung in Kraft. Danach können privat Versicherte jetzt auch dann nicht mehr Pflichtmitglied in der GKV werden, wenn sie Hartz-IV-Leistungen benötigen. Die Neuregelung betrifft alle, die seit Anfang 2009 neu Arbeitslosengeld (ALG) II beantragen, nicht jedoch diejenigen, die Ende 2008 bereits im Leistungsbezug waren. Für Letztere bleibt es beim alten Recht.
    Für Privatversicherte, die ab 2009 ALG II beantragen, kommt der neue Basistarif bei der PKV in Frage. Er deckt Leistungen ab, die denen der GKV entsprechen. 2009 beträgt die monatliche Prämie zum Basistarif maximal 569,63 Euro. Diesen Satz nehmen auch fast alle privaten Unternehmen.
    Beim Bezug von ALG II wird diese Prämie auf 284,82 Euro halbiert. Doch auch 284 Euro sind ein happiger Betrag für Menschen, die an der Armutsgrenze leben. Dennoch wäre die Höhe kein Problem, wenn die Hartz-IV-Ämter – wie für GKV-Versicherte – die vollen Krankenversicherungsbeiträge übernehmen würden. Doch das ist nicht der Fall, wie ein Srecher von der Bundesagentur für Arbeit bestätigt: "Für die private Absicherung wird ein Zuschuss in Höhe des gesetzlichen Beitrags gezahlt. Derzeit sind dies 129,54 Euro pro Monat." Damit besteht für verarmte PKV-Versicherte eine Finanzierungslücke in Höhe von 155,28 Euro pro Monat.

  • es gibt das Urteil vom Sozialgericht Gelsenkirchen (s 31 as 174/09 ER) in dem einer Mutter die Zahlung der Beiträge zur PKV zugesagt wurde. Kann man sich darauf nicht berufen? Wie geht man am Besten vor um das beim Amt geltend zu machen?


    Vielen Dank für einen Tipp. Bei mir wird es langsam eng.


    Ruth

  • die sache ist sehr umstritten. der großteil der gerichte geht von einer regelungslücke aus und gewährt den zumindest mindestsatz der privatversicherung


    vgl.
    LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.01.2010, Az. L 34 AS 2001/09 B ER; LSG Hessen, Beschluss vom 15.12.2009, Az. L 6 AS 368/09 B ER; LSG Baden-Württemberg Beschluß vom 16.9.2009, L 3 AS 3934/09 ER-B; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 03.12.2009, Az. L 15 AS 1048/09 B ER; SG Gelsenkirchen, Beschluss vom 02.10.2009 - S 31 AS 174/09 ER; SG Karlsruhe Urteil vom 10.08.2009 Az: S 5 AS 2121/09

  • Hallo liebe Gemeinde,


    hat jemand Erfahrung mit dem "Basistarif" bei der PKV. Das Amt sagt, sie geben den Zuschuss von 144,09 € und ich muss den Basistarif nehmen, der mir von der Krankenkasse für den halben Tarif angeboten wird. Nun sagt meine Versicherungsvertreterin, dass der Tarif nur sehr reduzierte Leistungen bietet und als Ganzes viel teurer (581,00 €) ist als ein anderer "Normaler Tarif" (351,00 €).


    Hat schon mal jemand das Amt überzeugen können sich an einem anderen Tarif zu beteiligen?


    Ich schiebe es immer wieder vor mir her, da die Finazierungslücke für mich im Moent ein großes Fragezeichen ist, aber irgendetwas muss ich ja machen???



    Danke für Eure Hilfe,


    Ruth

  • Hallo Ruth,
    ich bin auch gerade dabei meine private Versicherung durch zu boxen. Ich zahle für meine Private 260,00 € im Monat. Das umfasst die nötigsten Leistungen, keine Homöopathie, Psychotherapie...aber für einen "gesunden" Menschen reichts völlig und sie übernehmen prinzipiell mehr als jede gesetzliche. Die ARGE muss meinen Traif übernehmen, da ich sonst keinen Versicherungsschutz hätte, aber das geht alles nur mit Widerspruch bzw. per Gericht.