Umzug

  • Hallo,
    ich habe im letzten Jahr mein Kind bekommen und erhalte seit dem Alg II ,dies wird sich leider,bis ich einen Kindergartenplatz habe,auch nicht ändern.
    Ich bewohne mit meiner Tochter eine 2 1/2 Raum Wohnung von ca. 50qm,VM ist eine Wohnungsgenossenschaft,bei der ich Mitglied bin.Nun habe ich von meinem VM eine größere Wohnung angeboten bekommen,3 1/2 Raum ca. 72qm . Diese Wohnung würde ich gerne nehmen,damit meine Tochter ein Kinderzimmer bekommt,bzw. ich nicht weiter im Wohnzimmer auf der Couch schlafen muß.Außerdem wäre der Umzug praktisch,da die neue Wohnung sich schräg gegenüber meiner jetzigen befindet.Kaution ist auch nicht fällig,da ich bereits meine Einlage bei der Genossenschaft geleistet habe.Die Mietkosten incl. Heizung liegen ca. 15€ über dem, mir zustehenden Satz.
    Nun hatte ich heute meinen Termin beim Jobcenter.Dort hat man mir erklärt,das man mir die neue Wohnung nicht genehmigen würde,da sie zu groß wäre und über dem Mietsatz liegt.Allerdings würde man es dulden, das ich dort einziehe,ich muß die Differenz zur Miete selber tragen,bekomme keine Beihilfen,wie z.B. Renovierungs-
    kosten oder Möbel für das Kinderzimmer,außerdem würde man Heizkostennachzahlungen nicht übernehmen,wenn ich allerdings ein Guthaben habe müßte ich es angeben.
    Die Freude über die neue Wohnung war schlagartig weg.Da ich das erste Mal Alg II beziehe und daher null Ahnung habe wäre es nett ,wenn mir jemand von Euch Tipps geben könnte,wie ich mich nun weiter verhalten soll und ob die Aussagen vom Jobcenter richtig sind.



    Vielen Dank


    catsfamily