Kostenübernahme Attest in der Schwangerschaft HILFE

  • Moin Moin,


    ich habe folgendes Problem bin alleinerziehend und der Vater meines 2. ungeborenen Kindes wohnt nicht bei uns und wir haben auch keinen erwähnenswerten Kontakt zu Ihm.


    Auf Grund einer sehr schwierigen Schwangerschaft bin ich schon seit dem 28.12.2009 krankgeschrieben und bekomme nun auch Krankengeld. Nach dem ich die Schwangerschaft bei der ArGe bekannt gegeben habe wurden direkt Ermittler zu uns geschickt welche meine Wohnung überprüft haben ob der Vater nicht doch hier wohnt. Das finde ich ok, denn es gibt ja auch viel Missbrauch von Sozialleistungen.


    Auf Grund der Anordnung meines Arztes Bettruhe zu halten und mich von extremen Grüchen fern zu halten (Küche und Einkaufen). Da ich aber auch für meinen 6 jährigen Sohn sorgen muss, helfen mir zur Zeit sehr viele Freunde. Auch als die Ermittler da waren war ein männlicher Freund da und hat sogar geduscht, weil er nicht in der Nähe wohnt und er gerade von der Arbeit kam. Beim 2. Besuch der ArGe-Ermittler war genau er wieder da und hat meinen Sohn gerade zum Kindergarten gebracht. Dann wollte die Arge wieder wissen wer er ist und was er macht. Ich gab der ArGe die gewünschten Infos und gab auch noch den Namen der anderen Freundin an welche mir neben Ihm sehr viel hilft. Eine Woche später bekam ich einen Brief mit der Anforderung einer Bestätigung duch den Arzt, dass ich nicht in der Lage bin meinen Haushalt alleine zu führen und nicht in der Lage bin meinen Sohn zum Kiga zu bringen und mich um Ihn zu kümmern.


    Auch dieser Bitte kam ich innerhalb von wenigen Tagen nach und ließ meinen Arzt das mündlich angeordnete in Textform bringen. Das Kostet 10 € welche ich auch bei der ArGe beantragt habe, weil ich zur Zeit auch kein Ausbildungsgehalt sonder nur Krankengeld bekomme und das sind 100 € die mir zur Zeit fehlen.


    Am Donnerstag dann der HAMMER ! ! !


    Die ArGe sagt, die Kosten werden nicht übernommen, weil es laut SOZIALGESETZBUCH II nicht vorgesehen sind


    gemäß § 20 Abs. 1 SGB II "sind insbesondere Ernährung,Bekleidung sowie Bedarfe des täglichen Lebsns in den Regelleistungen enthalten.


    Hierzu gehört auch die beantragte Beihilfe zur Erstattung der Gebühr des Attestes.



    Ich finde es eine Riesenfrechheit, wenn man schon auf die Neuberechnung des Geldes schon 4 Wochen warten muss, sich von Luft und Liebe ernähren soll und wenn einem dann noch nichtmal eine Attest den die ArGe angefordert hat, erstattet bekommt.


    Ich meine auch das alle Atteste, die mit der Schwangerschaft zu tun haben und normal nicht augestellt werden, vom Anforderer des Attest bezahlt werden müssen.


    Ich würde gerne Wiederspruch einlegen bin mir aber nicht sicher wie ich es schreiben sóll, denn die Dame am Empfang der ArGe meinte auch das Sie das wegen der Schwangerschaft eigentlich erstatten müssten.


    Wer weiß mehr oder hat Erfahrungen damit?