ALG 2 vs. HLU - Vorgehensweise

  • Hallo,


    meine Schwiegermutter ist 58, psychisch krank, Behinderung dadurch vorhanden (GdB 60). Einziges Einkommen aktuell € 160,- aus Unterhaltszahlungen des seit 1987 geschiedenen Ehemannes.


    Es ist definitiv, dass sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann.


    Trotzdem wird beim Sozialamt forciert, zunächst einen Antrag auf ALG2 zu stellen und dabei NICHT anzugeben, dass Erwerbsunfähigkeit vorliegt.


    Beim Erstgespräch mit der Arge wird Antrag ausgehändigt mit der Aussage, sie müsse ankreuzen, dass sie min. 3 Stunden/Tag arbeiten könne.


    Für uns sieht das aus wie ein Umweg über die Arge, den wir uns doch eigentlich schenken könnten...


    Welchen Sinn macht diese Vorgehensweise?


    Danke für Tipps,


    Hugo

  • Ist die Behauptung keiner Erwerbstätigkeit nachgehen zukönnen nur euer Empfinden ,oder lässt sich das auch an Hand von Attesten und von eventuellen Gutachten von Ärzten nachweisen?


    Nicht jeder der psychisch krank ist, und oder eine Behinderung (GDB 60) hat ist automatisch erwerbsunfähig.

  • Ist die Behauptung keiner Erwerbstätigkeit nachgehen zukönnen nur euer Empfinden ,oder lässt sich das auch an Hand von Attesten und von eventuellen Gutachten von Ärzten nachweisen?


    Nicht jeder der psychisch krank ist, und oder eine Behinderung (GDB 60) hat ist automatisch erwerbsunfähig.


    Das ist klar.


    Aktuell existieren nur Gutachten, die zur Einschätzung der Höhe der Behinderung erstellt wurden. Weitere werden jetzt notwendig.


    Es ist also im Moment unsere Einschätzung. Neben der psychischen Erkrankung gibt es physische, die eine Erwerbstätigkeit unserer Meinung nach nicht ermöglichen.


    Die entsprechende Frage auf dem Antrag auf ALG2 lautet "Sind Sie IHRER EINSCHÄTZUNG NACH in der Lage...."


    Vermutlich wäre Hartz 4 vorteilhafter für sie. Es ist in diesem Fall jedoch so offensichtlich, dass keine Erwerbstätigkeit möglich ist, dass wir uns fragen, warum es diese Vorgehensweise und "Ausfüllanleitungen" seitens der Mitarbeiter des Sozialamtes und der Arge gibt.


    Gruß,


    Hugo

  • Die Antwort ist einfach:
    Leistungen von Sozialamt trägt zu 100% die Kommune oder der Kreis,Leistungen der Arge zu einem Teil der Bund!


    Tja, ich hab's befürchtet dass dies die Erklärung ist...



    Schon mal über eine Erwerbsunfähigkeitsrente nachgedacht??


    Es wurden keine Pflichtbeiträge in die RV gezahlt bis auf kurze Zeiten vor ca. 35 Jahren. Später einige freiwillige Beitragszahlungen. Status wird gerade geklärt.


    Danke für die Infos!
    Gruß,


    Hugo