Hallo,
meine Schwiegermutter ist 58, psychisch krank, Behinderung dadurch vorhanden (GdB 60). Einziges Einkommen aktuell € 160,- aus Unterhaltszahlungen des seit 1987 geschiedenen Ehemannes.
Es ist definitiv, dass sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann.
Trotzdem wird beim Sozialamt forciert, zunächst einen Antrag auf ALG2 zu stellen und dabei NICHT anzugeben, dass Erwerbsunfähigkeit vorliegt.
Beim Erstgespräch mit der Arge wird Antrag ausgehändigt mit der Aussage, sie müsse ankreuzen, dass sie min. 3 Stunden/Tag arbeiten könne.
Für uns sieht das aus wie ein Umweg über die Arge, den wir uns doch eigentlich schenken könnten...
Welchen Sinn macht diese Vorgehensweise?
Danke für Tipps,
Hugo