Schönen guten Tag...
Folgendes...
Ich bin seit Anfang 2008 Zeitsoldat. Ich habe vorher nicht sozialpflichtig gearbeitet. Wenn ich Ende 2011 aus der Bundeswehr ausscheide, habe ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, weil ich in den 4 Jahren nicht in die gesetzliche Sozialversicherung einzahlen musste. Das heißt also im Umkehrschluss, das ich mit dem Ende meiner Dienstzeit im Falle einer Arbeitslosigkeit nur Anspruch auf Hartz IV hätte.
Wie ist es, wenn ich ein Jahr vor meinem Dienstzeitende freiwillig in die Sozialversicherung einzahlen würde? Würde mir dann ein Jahr lang diese 64 % von meinem letzten Gehalt zustehen? Ist so eine freiwillige Zahlung überhaupt möglich? Würde ich dann den Anspruch auf AG II haben?