Anspruch auf Unterhalt?

  • Schönen guten Tag.


    Folgendes.....meine Eltern sind seit 10 Jahren geschieden, und meine Schwester und ich sind bei meiner mutter geblieben. Meine Schwester ist im Februar diesen Jahres volljährig geworden, und beendet im Sommer ihre Schule mit einem Abschluss. Hinzukommt das sie vor kurzem schwanger geworden ist, und ende des Jahres vorraussichtlich entbinden wird. In wie fern hat sie dann noch Anspruch auf unterhalt von meinem Vater?

  • Also bis zum Abschluß der Schule ändert sich nichts. Danach wird sich einiges änderen, deine Schwester hat nur anspruch auf Unterhalt solange sie eine Erstausbildung macht. Mit anderen Wort beginnt deine Schwester keine Berufsausbildung oder Studium hat sie auch keinen Anspruch auf Unterhalt. 6 Wochen vor der Geburt des kindes beginnt der Mutterschutz ab hier bestehen Unterhaltsansprüche gegen den Kindesvater.

  • das heißt praktisch, das sie nach dem schulabschluss keinen anspruch mehr hat, weil sie in der schangerschaft wahrscheinlich keine ausbildung bekommen wird und ein angefangenes studium auch keinen sinn hätte. vielen dank...sie haben mir sehr weiter geholfen