Hallo,
kann mir jemand den Versorgungsausgleich erläutern, dazu hab ich 2 Fragen?
Frage 1:
Ich weiss nur dass meine Arbeitszeit mit der Ex geteilt wird, aber was heisst das genau für mich!
Hier ein einfaches Beispiel als Frage:
Bsp.:
Wenn ich in der Ehe 20 Jahre gearbeitet habe(in DE), dann wird mein Rentenanspruch mit der Ex geteilt,
also, wenn ich Anspruch auf, Bsp. 1000€ Rente habe, heißt das dann das mir meine Rente um 500€ gekürzt wird??
Hab ich das jetzt richtig verstanden?
Frage 2:
bei Ehepartnern die aus dem Ausland kommen und auch nach dem Gesetz des Heimatlandes getraut worden sind, wird dann auch der Versorgungsausgleich durchgeführt auch dann, wenn dieses in ihren Heimatland nicht bekannt ist, bzw. nicht existiert???
Kann das Gericht in Deutschland diesen aufzwingen???
Danke
VaterH