Fragen zu Versorgungsausgleich?

  • Hallo,
    kann mir jemand den Versorgungsausgleich erläutern, dazu hab ich 2 Fragen?
    Frage 1:
    Ich weiss nur dass meine Arbeitszeit mit der Ex geteilt wird, aber was heisst das genau für mich!
    Hier ein einfaches Beispiel als Frage:
    Bsp.:
    Wenn ich in der Ehe 20 Jahre gearbeitet habe(in DE), dann wird mein Rentenanspruch mit der Ex geteilt,
    also, wenn ich Anspruch auf, Bsp. 1000€ Rente habe, heißt das dann das mir meine Rente um 500€ gekürzt wird??
    Hab ich das jetzt richtig verstanden?


    Frage 2:
    bei Ehepartnern die aus dem Ausland kommen und auch nach dem Gesetz des Heimatlandes getraut worden sind, wird dann auch der Versorgungsausgleich durchgeführt auch dann, wenn dieses in ihren Heimatland nicht bekannt ist, bzw. nicht existiert???
    Kann das Gericht in Deutschland diesen aufzwingen???


    Danke
    VaterH

  • zu frage 1 weiss ich nichts genaues,


    zu frage 2: es gilt ganz klar das deutsche familienrecht. ihr lebt ja auch in deutschland!
    zudem wurde die ehe ja bei einem deutschen standesamt angemeldet und rechtskräftig bestätigt. du hast einfach nur pech gehabt.:p

  • Hallo,
    danke dir für deine Antwort, nur wir haben nicht in Deutschland geheiratet, auch dass das Deutsche Familienrecht angewendet wird ist falsch, das bestätigte mir auch mein Anwalt, es wird das Familienrecht unseres Landes angewendet, darum wundert es mich auch warum der Versorgungsausgleich angewendet wird. Bin nur verwundert, und möchte gern wissen warum, das werde ich auch meinen Anwalt fragen :).


    Was aber richtig ist, ist die Sache mit den Kindern, das wird nach dem Land geregelt wo man lebt, in meinem Fall BRD, aber das ist nicht strittig, damit hab ich auch kein Problem.


    LG
    VaterH

  • hast den falschen anwalt, ganz sicher:


    Zitat

    Scheidung bei Ausländern in Deutschland


    Bei Ehepartnern, die beide eine gemeinsame und nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, ist das gemeinsame (ausländische) Heimatrecht anzuwenden. Danach gibt es abweichende Voraussetzungen für die Scheidung.
    Bei unterschiedlicher Staatsangehörigkeit gilt das Recht des letzten gemeinsamen Aufenthaltslandes. In Deutschland lebende Ausländer werden also nach deutschem Recht geschieden, wenn sie keine gemeinsame Staatsangehörigkeit haben und auch nicht früher während der Ehe eine gemeinsame Staatsangehörigkeit hatten.


    daraus folgt:



    Zitat

    Gleichzeitig mit der Scheidung führt das Familiengericht den Versorgungsausgleich durch, allerdings nur, wenn sich die Scheidung nach deutschem Recht richtet. Versorgungsausgleich bedeutet, dass die Versorgungs- und Rentenansprüche, die die Ehepartner während der Ehezeit erworben haben, beiden gleichermaßen zu Gute kommen müssen: wer mehr erworben hat, muss die Hälfte des „Mehrerwerbs“ an den anderen Partner abtreten. Dafür müssen die Rentenkonten beider Ehepartner „geklärt“ werden. Das bedeutet, dass mit den Rentenversicherungsträgern abgeklärt werden muss, welche Einzahlungen und Anrechnungszeiten in der Rentenversicherung vorliegen. Das kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung helfen bei der Klärung auch schon bevor das Scheidungsverfahren bei Gericht läuft (im örtlichen Telefonbuch oder auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung).


    na gute nacht! dann richte dich schon mal auf ein leben als sozialrentner ein. das gute daran wird sein, dass du dann ansprüche beim versorgungsamt haben wirst.
    aber war doch trotzdem schön, die zeit mit deiner frau. und jetzt die kinder, die wären ohne sie ja gar nicht da!

  • Hallo Danielo,


    aber du hast es eben gesagt, schau mal:

    Zitat


    wenn sie keine gemeinsame Staatsangehörigkeit haben


    HABEN WIR ABER, DIE GEMEINSAME STAATSANGEHÖRIGKEIT
    auch vor der Ehe, während der Ehe (meine Ex wollte die Deutsche Staatsbürgerschaft nicht annehmen) schon immer haben wir die selbe Staatsangehörigkeit!


    dann weiter:

    Zitat


    Gleichzeitig mit der Scheidung führt das Familiengericht den Versorgungsausgleich durch, allerdings nur, wenn sich die Scheidung nach deutschem Recht richtet.


    Ist es nicht eindeutig das hier die Bedingung für das anwenden des deutschen Recht's garnicht existiert???


    Darum wundert es mich auch, wieso hier das Deutsche Gesetz im vollen Umfang angewendet wird!



    LG
    VaterH

  • also wenn ihr derzeit beide ausländer it gleicher staatsangehörigkeit seit, dann müsste in der tat das heimatrechtliche scheidungsrecht angewendet werden. dann hat dein anwalt natürlich recht. ich könnte ja nicht wissen, dass auch du einen ausländischen pass besitzt.

  • Gegen eine Entscheidung des Familiengerichts kann man sich nur über das Oberlandesgericht wehren, das Landgericht hat hier keine Zuständigkeit.
    Hier gibt es zwei Formen von Rechtsmitteln: Berufung oder Beschwerde. Gegen ein Urteil des Familiengerichts kann man Berufung einlegen, gegen einen Beschluss des Familiengerichts eine Beschwerde. Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist hier unbedingt erforderlich und es gibt eine Frist innerhalb dieser das Rechtsmittel eingelegt werden muß.
    Die Frist dazu beträgt einen Monat.

  • Wir haben inszwischen bei vielen Gerichtsurteilen dieRegelung das im Rahmen europäischer Abkommen auch in einem der EU angehörigen Land das in Deutschland gesprochene Recht umgesetzt wird, ebenso verhält es sich damit wenn in den Niederlanden, Polen oder Spanien ein Urteil gefällt wird. Im Rahmen der EU-Regelungen gelten diese dann auch in Deutschland, bzw. kann deren Umsetzung hier erwirkt werden, dies bedarf in der regel nur einer entsprechenden Notiz unter dem Urteil und kann von jeder der Parteien beantragt werden.

  • Hallo,
    das heisst das egal wie die Rechtsprechung im Heimatland ist, ein deutsches Recht angewendet wird, hab ich das jetzt richtig verstanden? :)


    Mich interessiert aber auch, kann dieses Urteil was in Deutschland ausgesprochen wurde, im Heimatland annuliert werden!?




    LG
    VaterH