Trennung unter Hartz IV

  • Hallo.


    Ich habe eine Frage und hoffe, dass ihr eine Antwort darauf wisst.
    Mein Mann und ich möchten uns trennen. Nun sagte man mir (von der ARGE), dass es eine "Schonzeit" von 3 Monaten gibt. Wir müssen jetzt melden, dass wir uns trennen wollen, 3 Monate warten, und erst dann können wir neue Wohnung suchen, neue Anträge stellen (wenn nötig). Aber die 3 Monate müssen wir noch gemeinsam leben.


    Ist das so richtig? Darf die Arge uns dazu zwingen?


    Wenn man sich trennen möchte, ist das ja keine Hauruck-Entscheidung (wir haben Kinder). Wir haben uns schon einige Zeit "Gedanken" drüber gemacht und jetzt den Entschluss gefasst.
    Ich finde es unter diesen Umständen untragbar, noch weitere 3 Monate zusammen zu bleiben.


    Und einfach bei Freunden unterkommen geht nicht. Mal für ne Nacht, ok... Aber doch nicht für 3 Monate!


    Hoffe, ihr könnt mir helfen!


    LG roterose

  • Habe von dieser Schonzeit auch noch nie was gehört.
    Sag denen mal das sie dir diesen Paragraphen zeigen soll.
    Setz ein Schreiben auf das ihr euch trennt und stelle einen Antrag auf Übernahme der Miet bzw.Umzugskosten.
    Den muß sie dann schrieftlich beantworten.
    Nur so ist das ganze Widerspuchsfähig.
    Meine Persönliche Meinung;Die wollen nur Kostensparen und leben in der Hoffnung das ihr euch wieder zusammen rauft.