Hallo,
da mein Bezug von Arbeitslosengeld zum 30.03.2010 ausläuft, habe ich ab dem 01.04.2010 einen Antrag auf Hartz IV gestellt.
Mein Arbeitslosengeld bekomme ich um den 31.03.2010 oder 01.04.2010 auf mein Girokonto überwiesen, da ich zudem am 29.03.2010 eine Steuerrückerstattung erhalten habe, weist mein Kontostand zum 01.04.2010 ein Guthaben von ca. 1000,00 Euro aus.
Kann nun sein, dass ich für April 2010 keinen Anspruch auf Hartz IV haben werde??????
Lampenschirm