Hallo, an alle die auch über die Künstlersozialkasse versichtert sind oder waren.
Auf der Homepage der Künstlersozialkasse steht, dass man weiterhin über die Ksk versichert sein kann, auch wenn man Alg II-Zahlungen erhält.
Meine Frage lautet: kann ich nur mit Hartz IV für Selbständiger über die Künstlersozialkasse versichert bleiben, oder ist es auch möglich bei der Ksk versichert zu bleiben, wenn ich nur normal Hartz IV beantrage.
Ich weiss jedenfalls, dass die Ksk, ihre Mitglieder als selbständiger Künstle und Publizisten, führt. in meinem Fall ist es der Journalismus, für die die Ksk ebenso in Frage kommt.
Trotzdem würde ich lieber normales Hartz IV beantragen, weil es dann nicht so kompliziert ist bei der Einkommensermittlung.