hartz IV und selbständigkeit

  • Hallo zusammen,
    ich habe gleich eine ganze Menge an Fragen, und hoffe ihr könnte mir weiterhelfen, und dass es auch hilfreich ist für andere:


    Ich stehe kurz vor der Antragstellung eine neuen Hartz IV-Antrages für Selbständige:


    Frage 1: Soviel ich weiss, muss bei Selbständigen eine Durchschnitteinkommen ermittelt werden, über den gesamten Bewilligungszeitraum (6 Monate). Wenn ich angebe, dass ich im nächsten August und September (2 x 1100 Euro) verdienen werde, also auf sechs Monate verteilt nur ein Durchschnitteinkommen von 366,67 Euro zur Verfügung habe, wieviel darf ich dann monatlich von dem Geld behalten bzw. welche Freibeträgen, Absetzmöglichkeiten gibt es für mich?


    Frage 2: dass die Einkommenseinschätzung immer am Anfang des Bewilligungszeitraums erbracht werden soll, das weiss ich, aber (wann + auf welche Weise) wird das tatsächliche Einkommen ermittelt? Überschneidet sich die tatsächliche Ermittlung des Einkommen mit dem Weiterbewilligungsantrag?


    ! Weil ich nämlich berufsbedingt, mich von August bis Oktober nicht an meinem Wohnort aufhalten kann, um genau eben das obige Einkommen überhaupt erzielen zu können!


    Frage 3: Wie kann ich eine dreimonatige Abwesenheit (für die ich Einkommen erhalte) bei meinem Sachbearbeiter durchsetzen? Wie wird er reagieren?


    Frage 4: ich habe den Hartz IV-Antrag am 25.3.2010 persönlich gestellt. Einen Termin zu einer weiteren Vorsprache habe ich aber erst für den 15.4 erhalten. Rechnet man jetzt noch die Bearbeitungszeit ein, so kann es gut sein, dass ich die erste Zahlung erst Mitte oder Ende Mai erhalte. In dieser Zeit muss ich aber meine Mitete bezahlen und für meinen Lebensunterhalt aufkommen, was ich mithilfe einer kleiner Erspranis so gerade noch schafffen würde. Meine Frage lautet: Ab wann gilt das Schonvermögen? + ich habe jetzt schon die Miete für den April gezahlt und alles und werde auch voraussichtlich den ganzen April kein Geld erhalten. Mein Schonvermögen beträgt also schon jetzt 1000 Euro weniger als vor der Antragstellung.


    Werde ich trotzdem rückwirkend ab dem 25.3.2010 Leistungen erhalten? Oder können die Sachbearbeiter auch sagen, dass ich im April nicht bedürftig war? Bei einem Schonvermögen bei 150 Euro pro Lebensjahr, wäre ich aber schon ab dem 25.3.2010 hilfebedürftig.


    ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt, und bitte bei allen um Hilfe.


    ein Zusatz noch: kennte einer von euch Ratgeber zu dem genannten Thema. (Hartz IV und Selbständigkeit also) Wenn ja, würde ich mich wirklich sehr freuen, und über Antworten zu meinen obigen Problemen auch.

  • Ich würde ja gerne antworten wollen, aber konkrete Fragen wären schon angebracht.Die Frage 3 hat seinen besonderen Reiz "Wie wird er (der Sachbearbeiter) reagieren". Nun, das wäre eine Frage an Astro TV.
    Ansonsten holst du dir einen Antrag, machst eine EÜR, wie sich das für Selbständige gehört und dann wirst du schon sehen wie der SB reagiert

  • Hallo,


    erstmal gilt grundsätzlich der Tag der Antragstellung als Leistungsbegründend. Hoffe Du hast da was schriftliches zu bzw. Vermerk auf dem Antragsformular.


    zur Frage 3:
    Wieso wirst Du 3 Monate nicht arbeiten? Nur keine Lust oder sind tatsächlich schwerwiegende Gründe vorhanden.


    Ich sag mal so, solltest Du nur keine Lust haben, hast Du meiner Meinung nach auch keinen Leistungsanspruch!