Frage zum Unterhalt

  • Hallo liebes Forum,


    folgender Sachverhalt.
    Mein Sohn lebt zu fast gleichen Anteilen bei seiner Mutter und bei mir. D.h. sieben Tage bei mir und dann sieben Tage bei ihr. Je nach dem, wie ich arbeiten muss, ist er 18 Std. im Monat mehr bei ihr.
    Da wir uns ja die Zeit mit dem Kleinen nun fast teilen, ist meine Frage, ob ich unterhaltspflichtig bin?
    Noch zur Info:
    Mein Sohn ist bei seiner Mutter gemeldet.
    Habe ich Anspruch auf die Hälfte des Kindergeldes?


    Vielen Dank im Voraus!
    m3000

  • Hallo, leider gibt es bei 50:50 Modellen nocht nicht allzuviele Urteile. Aber man kann es so nachlesen das beide Elternteile für den Unterhalt zuständig sind. Im Klartext heißt das beide müssen erstmal Leistungsfähig sein um Ihrem Teil des Unterhalts abzudecken, weiter kommt es darauf an wer die Kosten für Kleidung,Kindergarten usw zahlen tut, das ist wichtig weil es hier drauf ankommt ob noch Transferleistungen gezahlt werden müssen. Wenn also alles was das Kind betrifft von beiden zur hälfte gezahlt wird, kannst Du auch die hälfte des Kindergelds verlangen. Verdient deine Ex aber nur gerade den Selbstbehalt bist du für das Kind voll verantwortlich, bei höherem verdienst wird dies dann ausgerechnet.
    Wie gesagt leider sind dies meist Einzelfall entscheide wo es auch auf den jeweiligen Richter ankommt, besser wäre es ihr einigt euch, denn die Kosten für Anwalt und Gericht sind gerade billig.
    Hoffe es hat dir Geholfen.

  • Hallo zusammen,


    kann mir jemand einen Ratschlag geben. ich habe bereits die leistungen von der UVG ausgereizt. jetzt würde ich gerne wissen, wie ich an den kindesvater meine Forderung geltend machen kann.
    ich habe seit der geburt meiner tochter keinen kontakt.
    einen anwalt kann ich mit nicht leisten.
    hilfe hilfe

  • Wenn Du nur wenig bis gar kein Einkommen hast, kannst Du Dir bei Gericht einen Rechtsberatungsschein holen und damit dann einen Anwalt aufsuchen. Der Anwalt kostet Dich dann im Höchstfall 10 Euro. Allerdings solltest Du schon bei der Terminabsprache den Rechtsberatungsschein angeben. Such Dir unbedingt einen Anwalt, der auf Familienrecht spezialisiert ist.


    Ich habe das Thema jetzt gerade soweit hinter mir bzw. ist mein Ex-Mann im Januar zum Unterhalt verurteilt worden. Im Moment erwägt mein Anwalt eine Pfändung in Betracht zu ziehen, da mein Ex-Mann immer meint, er könne die Dinge aussitzen und müsse die angeforderten Papiere nicht einreichen. Die Unterhaltssache haben wir im September vergangen Jahres in die Wege geleitet, im Dezember war die Gerichtsverhandlung und im Januar das Urteil.


    Falls Du noch Fragen hast, ich helfe gerne.


    Viel Erfolg


    Mille

  • Hallo Zusammen
    ich hoffe ich bin hier richtig und ihr könnt mir helfen ich weiss irgentwie nicht wirklich weiter
    folgende Situation:


    Ich habe zwei kinder von zwei verschiedenen männern war aber nicht mit den beiden verheiratet gewesen. Nun habe ich vor fünf jahren geheiratet und hab die kinder mit in ehe gebracht.


    Der eine Vater zahlt laut Unterhaltstitel 100 Euro freiwillig
    der andere Vater zahlt 0,00 euro.


    Mein Sohn war damals fünf jahre alt gewesen und ich wollte einen neuen antrag auf Unterhaltsvorschuss beantragen da hat mir die nette frau gesagt "Der gesetzgeber hat gesagt ihr Mann wüsste ja wo er sich drauf eingelassen hat" und hat den antrag gleich vernichtet. Dann war ich beim jugendamt gewesen und die haben gesagt mein Mann musse jetzt für den unterhalt aufkommen stimmt das wenn nein was und wo kann ich dann noch für meine kinder beantragen wäre nett wenn ich eure hilfe bekommen könnte


    lg DB75