Hallo,
von unserem Vermieter haben wir eine Jahresabrechnung über die Nebenkosten bekommen (1.200 EUR).
Kann es sein, dass wir -nachdem man uns wegen einer Weihnachtsgeldzahlung als einmalige Einnahme bis zum Jahresende aus dem Leistungsbezug gesteuert hat- durch die jetzige Nachzahlungsforderung des Vermieters wieder Anspruch auf Leistungsbezug haben? Denn...für das Jahr 2009 sind ja höhere Kosten der Unterkunft entstanden und damit wurde der Bedarf ja wieder erhöht...!?
Wenn ja... wie sollten, wie kann man vorgehen unter dem Gesichtspunkt, dass wir gegen den damaligen Einstellungsbescheid Widerspruch eingelegt haben?
Sollten wir die Nebenkostenabrechnung einreichen?
Grüße von
sirius