Wohnungsanspruch

  • Hallo @all,


    ich habe mal ne frage und zwar meine Schwiegereltern (65 Jahre Grundsicherung und 62 Jahre alt Alg2) wohnen derzeit örtlich sehr weit weg von uns. Meine Frau und ich wollen aufgrund von Familienzusammenführung die Schwiegereltern zu uns in die Nähe holen und suchen schon seit längerem eine Mietwohnung. Es ist leider sehr schwierig einen Vermieter zu finden, der eine Wohnung an Personen vermietet, die Grundsicherung bzw. Alg2 beziehen aufgrund vieler Vorurteile, d.h. bisher haben wir nur Absagen erhalten. Da wir selber nur in einer 3-Zimmerwohnung wohnen und eine kleine Tochter haben, können wir die Eltern von meiner Frau auch nicht langfristig gesehen bei uns aufnehmen. Jetzt spielen wir mit dem Gedanken, eine 2-Zimmerwohnung-Wohnung zu kaufen, die wir selber voll finanzieren müssten und dann sozusagen an die Schwiegereltern vermieten würden. Wir sehen das als letzte Möglichkeit eine Wohnung für die Schwiegereltern zu finden. Die monatliche Finanzierungsrate wäre bei weitem höher, wie die Miete, die den Schwiegereltern zusteht, was bedeutet, dass wir in jedem Fall unterstützend draufzahlen müssen, wa wir natürlich auch gerne machen, um die Schwiegereltern bei uns in der Nähe zu haben.
    Jetzt die Frage, gibt es hier einige Dinge zu beachten, bzw. gibt es Schwierigkeiten bei der Vermietung innerhalb der Familie? Den Schwiegereltern steht ja im Grunde eine gewisse Grundsicherung zu, die sie ja auch dem Vermieter xy zahlen müssen. Das Problem ist ja nur, dass sich bis jetzt kein Vermieter xy gefunden hat, aufgrund der aktuellen Lebenssituation der Schwiegereltern. Des Weiteren ist für uns auch eine örtliche Zusammenführung wichtig, da die Eltern evlt. in naher Zukunft gepflegt und betreut werden müssen.


    Vielleicht kann auch jemand etwas dazu sagen, ob und inwieweit für uns als Kinder bzw. mich als Schwiegerkind/sohn u.a. Elternunterhalt bei Kindern zu Grunde liegen könnte. Beispielsweise falls ich als Schwiegersohn in 5 oder 10 Jahren ein Haus von MEINEN Eltern erben sollte, entsteht ja auch die Frage, ob hier Vermögen meinerseits als Ehemann mit reinfliesst. Muss ich evlt. sogar die Eltern von meiner Frau Unterkunft im Hause gewähren bzw. kann sogar der Anspruch auf Miete für die Schwiegereltern vom Sozialamt gekürzt, eingestellt bzw. angerechnet werden?#


    Über Eure Rückmeldung besten Dank imVoraus.......


    gruss lasso

  • Hallo Lasso,
    es ist verdammt schwierig Egal ob Alt oder Krank eine wohnung zu bekommen es sind nicht nur die Vermieter es sind auch die Anweisungen der ARGE.
    Habt ihr euch denn schon bei der zuständigen ARGE im Falle eines Umzuges informiert
    Ich denke eine 2 Zimmerwohnung ca 60m" würde reichen sei denn es wäre jemand deiner Schwiegereltern im Rollstuhl.
    Zur Wohnungssuche nicht auf den Freien Wohnungsmarkt suchen sondern bei Wohnungsgesellschaften,Genossenschaften,Hausverwaltungen,diese haben meist auch noch eingermaßen bezahlbare Wohnungen.Ich kenne es aus eigener erfahrung es müsste eine Parterre Wohnung oder eine mit Lift sein,Bushaltestelle in unmittelbarer Nähe auch Ärzte und Einkauf für den Täglichen Gebrauch sollte nicht zu weit entfernt sein.
    Andere Idee könnt ihr nicht die Wohnung für die Schwiegereltern mieten?

  • Danke für Deine Rückmeldung!


    Hätte das Amt grundsätzlich ein Problem damit, wenn ich als Schwiegerkind soszuagen der Vermieter wäre? Wie würde ein Amt es sehen, wenn ich z.B. eine Immobilie (3Zimmer Wohnung) als Vermögen hätte. Könnte hier der Anspruch auf Wohnvom Amt entfallen, so nach dem Motto gewähren Sie Ihren Schwiegereltern unterkunftsrecht.

  • Danke für Deine Rückmeldung!


    Hätte das Amt grundsätzlich ein Problem damit, wenn ich als Schwiegerkind soszuagen der Vermieter wäre? Wie würde ein Amt es sehen, wenn ich z.B. eine Immobilie (3Zimmer Wohnung) als Vermögen hätte. Könnte hier der Anspruch auf Wohnvom Amt entfallen, so nach dem Motto gewähren Sie Ihren Schwiegereltern unterkunftsrecht.


    Hi,
    erstmal denke ich du heist mit Nachnamen nicht wie deine Schwiegereltern
    somit würde das Grob gesehen nicht auffallen.Solange die Wohnung der Vorstellungen der Arge entspricht werden sie nichts dagegen haben PÜroblem ist ob sie die Umzugserlaubnis an sich bekommen.