Hallo, ich habe mal eine Frage, und zwar: Ich bin 19 Jahre und habe einen Sohn, beziehe alg 2 und wohne mit ihm in eine eigene wohnung... Nun bin ich wieder schwanger und weiß nicht wie das ist, ich würde gern mit meinem Freund zusammen ziehen, denn ich möchte nach der Schwangerschaft eine Ausbildung machen und hätte somit gern das er in die Elternzeit geht, jetzt das Problem, ich weiß halt nicht ob das geht weil er ist 24 und wohnt bei seinen eltern, hatte einen guten job den er krankheitsbeding aufgeben musste und sein alg1 ist nun ausgelaufen und er ist momentan arbeitsunfähig, da die ärzte nicht wissen was er hat... also meine frage: dürften wir zusammen ziehen oder wie ist das jetzt?? da er ja eigentlich keine ansprüche hat auf wohnung etc weil er ja unter 25 ist oder seh ich das falsch??
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nein, da ihr ein kind erwartet und sowieso schon eins vorhanden ist, entfällt bei euch die U25-reglung. ihr bildet dann eine bedarfsgemeinschaft und alles wird seinen üblichen Gang gehen.
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Okee.... Auch wenn er Arbeitsunfähig ist und sein alg1 ausgelaufen ist?? Dann auch??? Das wusste ich gar nicht
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ja, der darf auch arbeitsunfähig sein und ohne anspruch auf alg1. man will doch dem jungen familienglück keine steine in den weg legen.
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