Unterhaltspfändung

  • Ich habe gerade eine Lohnpfändung wegen Kindesunterhalt erhalten, ich habe noch ein weiteres Kind im Dezember 2009 geboren und lebe mit dem Kindesvater in Eheänlicher Partnerschaft. Mein Partner ist in Elternzeit. Nun werde ich bis auf 800 Euro heruntergepfändet ist das rechtens?

  • Ja ist es, da Sie mit einem Leistungsfähigem dritten zusammen leben und dieser auch in erster Linie für das gemeinsame Kind verantwortlich ist(sprich Unterhalt rein rechnerrisch) von daher ist es also Rechtlich ok.