ich habe diese woche erfahren das wir wegen der behinderung unseres Sohnes (5 1/2) evtl. mehrbedarf bekommen. wir haben einen sba mit merkzeichen G und 100 %. dieser liegt seit ca zwei jahren bei der arge (in kopie). nun meine frage: sollten wir anspruch auf mehrbedarf haben, kann ich diesen rückwirkend geltend machen? die arge ändert ihre bewilligungsbescheide auch rückwirkend, wenn sie feststellen, das man z.b. zinsen bekommen hat. ich habe auch in jedem antrag die behinderung meines sohnes angegeben.
wäre cool wenn einer eine antwort wüßte und vielleicht auch gleich noch einen passenden link zum antrag liefern kann
Ähnliche Themen im Forum
-
- Thema
- Antworten
- Letzte Antwort
-
-
-
--HILFEEE!!!--kein BAB, kein ALG2
- sylvia86blau
-
- Antworten
- 0
- Zugriffe
- 7,9k
0
-
-
-
-
, unter 25, brauche dringend Hilfe 4
- vip-lady
-
- Antworten
- 4
- Zugriffe
- 9,5k
4
-
-
-
-
!! öffentl. petition wegen kindergeld !! 2
- sich wehren
-
- Antworten
- 2
- Zugriffe
- 9,2k
2
-
-
-
-
!Hilfe ! AlG II verlangt alle Zahlungen zurück incl. KV usw. 6
- witwemitvierkindern
-
- Antworten
- 6
- Zugriffe
- 15k
6
-
-
-
-
???? was heisst das genau ????? 1
- sarah_en
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 7k
1
-